03/09/2026
📦 PPWR: Was kommt jetzt auf Unternehmen zu?
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist da – und sie betrifft deutlich mehr Unternehmen, als man auf den ersten Blick vermuten könnte.
Seit dem 12. August 2026 gelten bereits erste Pflichten für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an:
✅ Konformitätsbewertung und technische Dokumentation
✅ Kennzeichnung von Verpackungen
✅ Registrierung und Meldungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
✅ Prüfpflichten für Importeure und Vertreiber
Interessant ist dabei auch die Frage: Wer gilt eigentlich als Hersteller einer Verpackung? Die neuen EU-FAQs schaffen hierzu mehr Klarheit – beispielsweise beim Umgang mit Standardkartons und Versandaufklebern.
Auch wir haben uns damit bereits auseinandergesetzt und sind zudem im Austausch mit unseren Kunden, um eine korrekte Umsetzung zu gewährleisten.
Und das ist erst der Anfang: Weitere Regelungen und Konkretisierungen werden folgen.
💡 Unser Tipp: Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Verpackungen und Prozesse betroffen sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Wie gehen Sie mit der PPWR-Verordnung um? Lassen Sie doch gerne einen Kommentar da.