08/04/2026
In einem aktuellen Projekt haben wir gemeinsam mit einem Kunden die Umstellung von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 frühzeitig strukturiert vorbereitet.
Das Resultat: Ein abgestimmtes Vorgehen mit klaren Verantwortlichkeiten (kein Zeitdruck zum Stichtag 2027!!).
Im Fokus standen dabei insbesondere:
• Abgrenzung aller betroffenen Maschinen, Änderungen und Eigenlösungen
• Überarbeitung bestehender CE-Unterlagen und technischer Dokumentationen
• Berücksichtigung von Vernetzung und IT-Sicherheit in der Risikobewertung
• Anpassung von Betriebsanleitungen und EU-Konformitätserklärungen
Die neue Verordnung verschärft Anforderungen insbesondere bei digitalen Funktionen und Nachweispflichten.
Eine frühzeitige Umsetzung schafft Rechtssicherheit und Effizienz.
Bei Bedarf begleiten wir Sie gerne durch den gesamten Umstellungsprozess.