27/02/2026
🔋 NEU ab 1.3.2026: Nachrüstung von systemdienlichen Solarstromspeichern in Oberösterreich
Mit diesem Sonderförderprogramm wird die Nachrüstung von Stromspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen unterstützt.
👥 Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Gemeinden und Vereine (gem. Vereinsgesetz 2002) in Oberösterreich, die einen neuen Stromspeicher zu einer vor dem 01.01.2026 netzgekoppelten PV-Anlage errichten.
🚫 Nicht förderfähig: Betriebe/Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
🔧 Was wird gefördert?
Neue stationäre Lithium- oder Natriumionen-Speicher
Lastmanagementsysteme
Montage
Steuer- und Regeleinrichtungen (keine Wechselrichter)
👉 Pro Standort/PV-Anlage ist ein Speicher förderfähig.
👉 Keine Förderung für Erweiterungen bestehender Speicher, Eigenbauten, gebrauchte Systeme, Plug-and-Play-Lösungen (Schuko), Blei-Säure-Batterien oder Anlagen ohne Netzanschluss.
📏 Speichergröße:
Empfohlen ca. 1,5 kWh pro kWp PV-Leistung (mind. 0,5 kWh/kWp).
Gefördert werden max. 15 kWh (auch wenn größer gebaut wird).
💶 Förderhöhe:
150 € pro kWh Nennkapazität
Max. 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
Förderobergrenze bei 15 kWh
Förderfähige Kosten:
Batteriespeicher inkl. Module & BMS, Elektroinstallationsarbeiten, Steuer- & Sicherheitseinrichtungen, Mess- & Kommunikationstechnik, Inbetriebnahme.
Nicht förderfähig: PV-Anlage selbst, nicht unmittelbar speicherbezogene Umbauten, Wartung, Service oder Finanzierungskosten.
Jetzt vorbereiten und ab 1.3.2026 einreichen! 🌞🔋