AOM Verwaltung & Vertrieb GmbH

AOM Verwaltung & Vertrieb GmbH Mit meiner umfassenden Marktkenntnis begleite ich Sie durch alle Fragen rund um Immobilien sowie die Ein weiteres Büro haben wir in der Traungasse in 1030 Wien.

Wir sind ein Immobilien Unternehmen in Breitenfurt bei Wien. Für Sie haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Immobilien am Markt zu präsentieren und für Sie einen optimalen Preis zu erzielen. Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches Gespräch an. Als Immobilienmakler in Wien und auch für Niederösterreich, bieten wir Ihnen einen vollen Marktüberblick. Auch wenn Sie mehrere Immobilien in Wie

n oder Niederösterreich haben, übernehmen wir sehr gerne auch die Hausverwaltung. Als Bauträger, haben wir Architekten in unserem Arbeitskreis, die Ihnen kreative und funktionell sinnvolle Konzepte erstellen.

Für Kreative: 2 Parzellen Baugrundstück in Lanzendorf / Mistelbach
26/04/2019

Für Kreative: 2 Parzellen Baugrundstück in Lanzendorf / Mistelbach

ist durch seine Form interessant zu gestalten. Das Grundstück besteht aus 2 Parzellen hat die Auflage der Bauklasse I und II. Max. Bebauungshöhe ist 8m. Offen, gekuppelt. Pro Parzelle sind 3 Wohneinheiten möglich. Bebaut dürfen max. 40% der Fläche. Das Grundstück hat von der Straße aus eine B...

Wohnhaus in der Thermalstadt Zalakaros, Ungarn
26/04/2019

Wohnhaus in der Thermalstadt Zalakaros, Ungarn

Das Wohnhaus liegt süd-westlich des Plattensees, in einer ruhigen, zentralen Lage, mitten in der Thermenregion Zalakaros. Die Anfahrt von Graz sind ca. 200km und von Wien ca. 240km. Nahegelegen befinden sich das moderne Thermal-, Heil- und Erlebnisbad als auch Einkaufsmöglichkeiten. Aufgrund seine...

GUTSCHEIN für kostenlose Immobilienbewertung. Einfach anrufen 06763121180
09/04/2019

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28/03/2019

Viktring ist der 13. Bezirk der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee in Österreich. Einer der letzten vielleicht sogar das letzte Baugebiet am Rande von Klagenfurt-Viktring.

28/11/2018

Ein Haus im 4. Bezirk.

28/11/2018

Gründerzeithäusern stand vor dem 1. Juli 2018 ein ziemlich schneller Abriss bevor, weil danach bedurfte es einer Genehmigung der MA19. Die Idee ist ja nicht schlecht, weil ja doch sehr schöne Bauten, die nicht unter Denkmalschutz standen, rasch das Heilige gesegnet haben, um Bauten mit mehr Wohnnutzfläche zu weichen. Schön für den Grundstücksverkäufer und schön für den neuen Häuslbauer. Win/win.
Es dreht sich dabei um die Erhaltung des Stadtbildes. Denn wenn ich mir zum Beispiel Köln oder München vorstelle, die im 2. Weltkrieg regelrecht niedergewalzt wurden, gibt es sehr wenig Altbaubestand. Fast nur Nachkriegsbau und Neubau, und der Nachkriegsbau hat sich mit Kreativität wirklich nicht ausgezeichnet. Funktionalität war angesagt und notwendig.
Bei einer alternativen Autowanderung durch Wien ist mir aufgefallen, dass es einige teil abgerissene Wohnhäuser gibt. Baustellen wo sich nichts mehr tut. Finito und komisch. Ich habe mir gedacht die sind halt pleite.
Falsch, das sind Häuser, die abgerissen wurden und es nicht geschafft haben vor dem 1. Juli 2018 flach auf dem Boden zu liegen.
Jetzt kommt wieder die MA19 ins Spiel und prüft ob diese Ruine noch erhaltungswürdig ist oder nicht. Stellt aber die MA37 fest, dass schon mehr als 50% des Baues abgerissen wurde, so darf brav weitergearbeitet werden. Ist dem nicht so, dann wird es für die Bauherrn, die mit dem Abriss begonnen haben, lustig. Muss wiederhergestellt werden?

23/11/2018

Aufschließungskosten / Aufschließungsabgabe / Anschlußkosten
Gebräuchlicher Sammelbegriff für Aufwendungen, die zu entrichten sind, damit ein unbebautes, (neu) parzelliertes Grundstück als „aufgeschlossen“ gilt. In den Bauordnungen einzelnen Bundesländer - wie etwa in Niederösterreich - sind mit Aufschließungskosten Abgaben an die Gemeinde angesprochen, die zweckgebunden zur Strassenerrichtung im Zuge der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz als Teil der Anliegerleistungen vorgeschrieben werden.

Fälschlicherweise werden unter Aufschließungskosten manchmal auch die Anschlußgebühren für Wasser und Kanal sowie die zugehörigen Baukosten für die Herstellung der Leitungen ab der Grundstücksgrenze verstanden. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bedeutung des Begriffes „Aufschließungskosten“ in den einzelnen Bauvorschriften der Bundesländer ist eine klare Zuordnung von einzelnen Gebühren und Kostenvorschreibungen nicht möglich.

Da in Kaufverträgen des öfteren die Bezahlung von „Aufschließungskosten“ als vertragliche Verpflichtung einer Vertragspartei obliegt, muß vor einer bloßen Verwendung dieses Begriffes ohne nähere Erläuterung gewarnt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen und späteren Streitfällen sollten vielmehr alle diesbezüglichen Gebühren und Abgaben im Vertragstext einzeln angeführt und für jede Position auch die Zahlungsverpflichtung durch Verkäufer- oder Käuferseite geregelt sein.

Gleiches gilt im Falle des „aufgeschlossenen“ Bauplatzes: Ohne einer eindeutigen Aufzählung im Vertrag, welche Kosten damit angesprochen und bereits bezahlt sind, sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

Sofitel, 1020 Wien
15/10/2018

Sofitel, 1020 Wien

03/10/2018

Nur wenige Minuten zur Innenstadt im generalsanierten Gründerzeithaus befindet sich diese Wohnung im 1 Liftstock in absoluter Innenhof Ruhelage. Ein trockener Kellerabteil mit ca. 4m² gehört ebenfalls zur Wohnung Eine tolle Altbauwohnung die für den Eigenbedarf wie auch für die lukrative Kurz...

01/10/2018
Eine tolle Sicht auf den Wörthersee.
16/09/2018

Eine tolle Sicht auf den Wörthersee.

Diese traumhafte Wohnung mit Seeblick, hat eine Größe von ca. 178m². Die beiden Terrassen haben eine Gesamtfläche von ca. 54m².

09/09/2018

Neue Wiener Bauordnung tritt ab 2019 in Kraft.

Adresse

Liesingtalstraße 107
Wien
1030

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 19:00
Dienstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 19:00
Donnerstag 09:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 19:00
Samstag 09:00 - 19:00

Telefon

+43 676 3121180

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