28/11/2018
Gründerzeithäusern stand vor dem 1. Juli 2018 ein ziemlich schneller Abriss bevor, weil danach bedurfte es einer Genehmigung der MA19. Die Idee ist ja nicht schlecht, weil ja doch sehr schöne Bauten, die nicht unter Denkmalschutz standen, rasch das Heilige gesegnet haben, um Bauten mit mehr Wohnnutzfläche zu weichen. Schön für den Grundstücksverkäufer und schön für den neuen Häuslbauer. Win/win.
Es dreht sich dabei um die Erhaltung des Stadtbildes. Denn wenn ich mir zum Beispiel Köln oder München vorstelle, die im 2. Weltkrieg regelrecht niedergewalzt wurden, gibt es sehr wenig Altbaubestand. Fast nur Nachkriegsbau und Neubau, und der Nachkriegsbau hat sich mit Kreativität wirklich nicht ausgezeichnet. Funktionalität war angesagt und notwendig.
Bei einer alternativen Autowanderung durch Wien ist mir aufgefallen, dass es einige teil abgerissene Wohnhäuser gibt. Baustellen wo sich nichts mehr tut. Finito und komisch. Ich habe mir gedacht die sind halt pleite.
Falsch, das sind Häuser, die abgerissen wurden und es nicht geschafft haben vor dem 1. Juli 2018 flach auf dem Boden zu liegen.
Jetzt kommt wieder die MA19 ins Spiel und prüft ob diese Ruine noch erhaltungswürdig ist oder nicht. Stellt aber die MA37 fest, dass schon mehr als 50% des Baues abgerissen wurde, so darf brav weitergearbeitet werden. Ist dem nicht so, dann wird es für die Bauherrn, die mit dem Abriss begonnen haben, lustig. Muss wiederhergestellt werden?