07/12/2022
🤎 BAUGESUCH und BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN 🤎
Im Baubewilligungsverfahren wird grundsätzlich nur geprüft, ob das Projekt mit den Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie anderen massgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts übereinstimmt. In erster Linie muss das Bauprojekt der Nutzungszone entsprechen.
Nutzungszonen definieren die Art der Nutzung, zum Beispiel als Wohn- oder Gewerbezone, und definieren die Ausgestaltung, beispielsweise Ausnützungsziffer, Baumassenziffer, Gebäudehöhen, Grenzabstände usw. Allfällige Detailbebauungspläne, die zum Bespiel die Ausrichtung des Gebäudes oder die Grösse der Fenstern festlegen, werden ebenfalls berücksichtigt. Ausserdem können Anforderungen aus dem Baurecht, von Umweltschutzauflagen oder im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit gestellt werden. Wenn das Bauvorhaben den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen entspricht, wird die Baubewilligung erteilt.
Die Dauer des formellen Baubewilligungsverfahrens hängt von verschiedenen Aspekten ab. Unter anderem von der Grösse des Bauvorhabens, weil davon abhängt, wie viele Ämter involviert sind, sowie der formellen und materiellen Qualität des Baugesuchs. Wer bauen will, muss sich an viele teils komplexe und detaillierte Vorschriften halten, die sein Bauvorhaben einschränken können. Darum ist es sinnvoll, alle Vorschriften, Reglemente und Zonenpläne schon vor dem Kauf des Grundstücks gründlich zu prüfen und zu klären, ob das Projekt mit diesen Vorgaben kompatibel ist. Falls ja, lohnt es sich, viel Zeit in das Projekt, das Baugesuch und die Unterlagen zu investieren. Je besser das Projekt und das Gesuch vorbereitet sind, desto schneller entscheiden die Ämter in der Regel. Ausserdem sinkt die Gefahr, dass Nachbarn Einspruch einlegen.