23/05/2026
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes
Am Tag des Grundgesetzes erinnern wir daran, wie zentral die Freiheit von Wissenschaft und Lehre für unsere Demokratie ist. Freiheit in der Wissenschaft bedeutet dabei nicht Freiheit von Verantwortung. Wissenschaft lebt von Integrität, Transparenz, kritischem Diskurs und dem Vertrauen der Gesellschaft. Gerade in Zeiten von Desinformation und Polarisierung braucht es eine starke Wissenschaft, die Erkenntnisse nachvollziehbar kommuniziert, unterschiedliche Perspektiven prüft und den offenen Austausch verteidigt.
Zur Wissenschaftsfreiheit gehört auch: Forschungsthemen frei wählen zu können, kontroverse Debatten auszuhalten, internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen und wissenschaftliche Erkenntnisse unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen zu gewinnen und zu vermitteln.
Wissenschaftsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss geschützt, gelebt und immer wieder neu gestärkt werden – gemeinsam mit Politik und Gesellschaft.
Mehr zur Bedeutung von Wissenschaftsfreiheit und zur Rolle des Grundgesetzes für Forschung und Demokratie haben wir in der dreiteiligen Sonderausgabe unseres Podcasts „Tonspur Wissen“ zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes beleuchtet:
https://www.leibniz-gemeinschaft.de/ueber-uns/neues/forschungsnachrichten/forschungsnachrichten-single/newsdetails/podcast-tonspur-wissen-demokratie