04/06/2026
Die Berliner Verwaltungsreform wird konkreter.
Nach dem Senatsbeschluss vom 2. Juni 2026 zur Zuständigkeitsverordnung und dem dazugehörigen Aufgabenkatalog sowie der heutigen Befassung im Abgeordnetenhaus zeigt sich: Ein zentrales Reformelement liegt jetzt auf dem Tisch.
Mit der neuen Verordnung soll erstmals klar geregelt werden, wer in der Berliner Verwaltung für welche Aufgaben verantwortlich ist, auch im Zusammenspiel von Land und Bezirken.
Mit dem Aufgabenkatalog wird dafür jetzt die Grundlage gelegt.
Damit geht es genau an einen der zentralen Knackpunkte: unklare Zuständigkeiten, Schnittstellen zwischen Verwaltungsebenen und daraus resultierende Verzögerungen in Verfahren.
Ziel ist eine effizientere und wirkungsorientiertere Verwaltung, mit weniger Reibungsverlusten, klareren Verantwortlichkeiten und schnelleren Abläufen.
Aus Sicht der Baupraxis ist das ein zentraler Punkt: Planungs- und Genehmigungsverfahren hängen maßgeblich an klaren Zuständigkeiten; Verzögerungen entstehen häufig dort, wo Verantwortung unklar ist oder zwischen Ebenen verschoben wird.
Entscheidend ist nun, ob diese neue Klarheit auch in der Praxis wirksam wird, insbesondere bei Genehmigungen und Vergaben.
Für den Wirtschafts- und Baustandort Berlin wäre das ein wichtiges Signal.