30/04/2026
📢 Änderungen rund um Gebäudeenergiegesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und SPD-Bundestagsfraktion treiben aktuell sowohl Anpassungen am Gebäudeenergiegesetz als auch am geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz voran.
➡️ Was ist für das Gebäudeenergiegesetz geplant?
- Bisher: Ab dem 01.07.2026 gilt in Kommunen > 100.000 Einwohnern die Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen.
- Geplant: Die Regelung würde mit der Änderung erst ab dem 01.11.2026 greifen.
- Das heißt konkret: Bis einschließlich 31.10.26 können weiterhin Heizungen eingebaut werden, die die 65%-Vorgabe nicht erfüllen.
➡️ Warum diese Anpassung?
- Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz soll die 65%-Vorgabe beim Heizungstausch entfallen.
- Dieses Gesetz wird voraussichtlich erst im Sommer 2026 in Kraft treten.
- Die Fristverlängerung verhindert ein kurzzeitiges Inkrafttreten der Regel, die wenige Wochen später wieder aufgehoben würde.
- Gleichzeitig bleibt der Zeitplan politisch abhängig: Ein früheres Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist je nach Verlauf des Verfahrens ebenfalls möglich.
➡️ Was planen die Fraktionen für das Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Der Mieterschutz rückt stärker in den Fokus.
- Union und SPD planen eine Kostenbremse, um steigende Belastungen durch neue Heizungen zu begrenzen.
- Beim Heizungstausch sollen die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
- Das Ziel: Eine sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende im Gebäudesektor.
➡️ Was bedeutet das für das für Energieberater?
- Erhöhter Bedarf an fachlicher Beratung
- Notwendigkeit zur klaren Einordnung von Übergangsfristen und neuen Rahmenbedingungen