28/08/2026
Licht ist nicht optional!
Beim Wiederaufbau dieses Objekts musste auch die gesetzlich geforderte Belichtungsfläche in den Wohnräumen eingehalten werden. Das eine Wandfenster reicht dafür nicht aus, also musste zusätzlich Licht von oben kommen.
Doch ein normales Dachflächenfenster war hier keine Lösung: die Geschossdecke sitzt so niedrig, dass ein Lichteinschnitt notwendig wurde. So kann trotz der besonderen Gegebenheiten ausreichend Tageslicht in den Raum gebracht werden.
Ein gutes Beispiel dafür, dass Architektur manchmal genau dort spannend wird, wo die Rahmenbedingungen etwas kniffeliger sind.