20/05/2026
🔎 Kleines Detail – große Wirkung: Die Labeltasche bei ZURRPACK-Spanngurten
Wussten Sie, dass ein Spanngurt sofort aus dem Verkehr gezogen werden muss, wenn das Etikett fehlt oder nicht mehr lesbar ist? Denn laut DIN EN 12195-2 ist das Etikett verpflichtend – es enthält alle sicherheitsrelevanten Angaben wie Zurrkraft, Vorspannkraft und Herstellerdaten. Ohne diese Informationen darf der Gurt nicht mehr verwendet werden.
👉 Genau hier setzt unsere Labeltasche an:
✔️ Schutz vor Abrieb und Witterung
✔️ Deutlich längere Lebensdauer des Etiketts
✔️ Mehr Sicherheit bei Kontrollen
✔️ Weniger Ausschuss durch beschädigte Kennzeichnung
✔️ Dauerhaft normkonformer Einsatz
💡 Unsere Lösung: Bei ZURRPACK wird das Etikett geschützt im Gurt integriert – langlebig, praxisgerecht und durchdacht.
👉 Sie möchten mehr über unsere Zurrgurte mit Labeltasche erfahren? Rufen Sie uns an! Hotline +49 (0)7348 2005-359 oder schreiben Sie uns: [email protected]