25/08/2026
Das Gerät wurde geliefert. Aufgestellt. Angeschlossen.
Fertig? Nicht ganz.
Bevor eine biologische Sicherheitswerkbank der Klasse II gemäß DIN EN 12469 für den Betrieb freigegeben wird, muss sie am tatsächlichen Aufstellungsort umfassend geprüft werden. Unsere TÜV NORD-qualifizierten Servicetechniker, die regelmäßig geschult und weitergebildet werden, überprüfen dabei, ob die Sicherheitswerkbank die geforderten Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.
Dabei werden unter anderem folgende Prüfungen durchgeführt, dokumentiert und bewertet:
✔️ Nivellierung und allgemeine mechanische Prüfung
✔️ Messung und Überprüfung der Luftströmungen
✔️ Prüfung der Integrität der HEPA-Filter (siehe Grafik)
✔️ Partikelmessung, sofern im Rahmen der Anwendung bzw. Qualifizierung erforderlich
✔️ Prüfung aller Sicherheits- und Alarmfunktionen
✔️ Elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
✔️ Vollständige Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und Messergebnisse
✔️ Einweisung der Anwender in den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb
Erst wenn alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann die Sicherheitswerkbank für den Betrieb freigegeben werden.
Die Inbetriebnahme ist damit weit mehr als das reine Aufstellen und Anschließen des Geräts. Sie stellt sicher, dass die biologische Sicherheitswerkbank der Klasse II sicher und zuverlässig arbeitet und die geforderten Leistungsparameter erfüllt. Abschließend werden die Anwender in die korrekte und sichere Bedienung eingewiesen – denn auch die richtige Arbeitsweise am Gerät ist ein entscheidender Bestandteil für den sicheren Betrieb.
Sicherheit beginnt nicht mit dem Einschalten – sondern mit der fachgerechten Prüfung.