Planungsbüro Teichmann HKL

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Bei Lüftungsanlagen entscheidet nicht nur der Ventilator über den Strombedarf. Filter, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer...
29/08/2026

Bei Lüftungsanlagen entscheidet nicht nur der Ventilator über den Strombedarf. Filter, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer, Register, Klappen und das gesamte Kanalnetz bestimmen mit, wie viel Druck der Ventilator überhaupt erzeugen muss.

Bei der energetischen Bewertung einer RLT-Anlage wird häufig zuerst auf den Wirkungsgrad des Ventilators geschaut. Mindestens genauso wichtig ist jedoch der Druckverlust des gesamten Luftwegs.

Die elektrische Leistungsaufnahme eines Ventilators lässt sich überschlägig aus Volumenstrom, erforderlicher Druckerhöhung und Gesamtwirkungsgrad ableiten:

Pₑₗ ≈ qᵥ × Δp / ηges

Dabei ist qᵥ der Luftvolumenstrom in m³/s, Δp die erforderliche Druckerhöhung in Pa und ηges der Gesamtwirkungsgrad des Ventilatorsystems. Die DIN EN 16798-3 verwendet hierfür die spezifische Ventilatorleistung SFP – Specific Fan Power, also die elektrische Leistungsaufnahme bezogen auf den geförderten Luftvolumenstrom.

Das bedeutet planerisch: Jeder vermeidbare Druckverlust wirkt sich unmittelbar auf die notwendige Ventilatorleistung aus. Ursachen können beispielsweise hohe Strömungsgeschwindigkeiten, ungünstige Formstücke, unnötig lange Leitungswege, verschmutzte oder zu klein dimensionierte Filterflächen, hohe Druckverluste von Wärmeübertragern oder Schalldämpfern sowie nicht vollständig geöffnete Regel- und Absperrklappen sein.

Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung. Eine Anlage fördert 20.000 m³/h = 5,56 m³/s. Können bei gleichem Volumenstrom 200 Pa Druckverlust vermieden werden und wird überschlägig ein Gesamtwirkungsgrad von 70 % angesetzt, ergibt sich:

ΔPₑₗ = 5,56 m³/s × 200 Pa / 0,70 = 1.589 W ≈ 1,6 kW

Bei angenommenen 4.000 Betriebsstunden pro Jahr entspricht das überschlägig:

1,589 kW × 4.000 h = 6.356 kWh elektrische Energie pro Jahr.

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Der tatsächliche Wert hängt insbesondere vom realen Betriebspunkt, der Ventilatorkennlinie, Motor- und Umrichterwirkungsgrad sowie der Regelstrategie ab.

Für zentrale RLT-Geräte ist außerdem DIN EN 13053:2020-05 relevant. Die derzeit aktuelle Ausgabe enthält Anforderungen und Prüfverfahren für Leistungskenndaten von RLT-Geräten und behandelt ausdrücklich die Leistungsaufnahme der Ventilatoren sowie die Ermittlung der internen spezifischen Ventilatorleistung SFPint.

Dabei sollte zwischen SFP und SFPint unterschieden werden. Die EU-Verordnung 1253/2014 definiert SFPint als Verhältnis zwischen dem internen Druckverlust der Lüftungskomponenten und dem Ventilatorwirkungsgrad für die jeweilige Referenzkonfiguration. Für Nichtwohnraum-Lüftungsgeräte enthält die Verordnung entsprechende Ökodesignanforderungen.

Für eine energieeffiziente Planung sollte die Betrachtung deshalb nicht beim RLT-Gerät enden. Die vollständige Kette lautet:

Luftmenge → Kanalquerschnitt → Strömungsgeschwindigkeit → Formstücke → Komponenten-Druckverluste → Kanalnetz-Druckverlust → Ventilatorbetriebspunkt → SFP → elektrische Arbeit im Jahresbetrieb

Besonders wichtig ist die Teillast. Moderne Lüftungsanlagen laufen nur selten permanent im Auslegungspunkt. Variable Volumenstromregelung und drehzahlgeregelte Ventilatoren können den Energiebedarf reduzieren, wenn das Kanalnetz und die Druckregelung darauf abgestimmt sind. Die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 fordert für die von ihr erfassten Lüftungsgeräte grundsätzlich Mehrstufen- oder Drehzahlregelungen; für bidirektionale Geräte gelten zusätzlich Anforderungen an Wärmerückgewinnung und thermischen Bypass.

Eine energieeffiziente RLT-Anlage entsteht deshalb nicht durch einen effizienten Ventilator allein. Der beste Ventilator kann ein strömungstechnisch ungünstiges Kanalnetz nicht kompensieren.

R32 und die neue F-Gas-Verordnung – heute schon an 2029 und 2033 denkenR32 ist heute noch ein verbreitetes Kältemittel f...
28/08/2026

R32 und die neue F-Gas-Verordnung – heute schon an 2029 und 2033 denken

R32 ist heute noch ein verbreitetes Kältemittel für Split-Klimaanlagen. Für eine Neuplanung mit langer Nutzungsdauer reicht der Blick auf die heutige Zulässigkeit aber nicht mehr aus.

Mit der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase hat die EU den Ausstieg aus Kältemitteln mit höherem Treibhauspotenzial deutlich verschärft. Die Verordnung trat am 11. März 2024 in Kraft und ersetzt die frühere F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.

Für die TGA-Planung ist besonders relevant, dass die Verordnung konkrete Inverkehrbringungsverbote für neue Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen vorsieht. Diese Verbote sind nach Anlagenart, Nennleistung und GWP-Wert des Kältemittels gestaffelt.

R32 besitzt nach den Angaben der Europäischen Kommission ein GWP₁₀₀ von 675 und gehört zur Sicherheitsgruppe A2L. Es ist damit ein fluoriertes Kältemittel mit vergleichsweise niedrigerer Entflammbarkeit innerhalb der brennbaren Kältemittelgruppen, liegt mit seinem GWP aber deutlich oberhalb der künftig relevanten Grenze von 150.

Für Luft-Luft-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW ist deshalb der 1. Januar 2029 ein entscheidendes Datum: Ab diesem Zeitpunkt dürfen entsprechende Splitgeräte mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP von 150 oder mehr grundsätzlich nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Verwendung zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist. Damit fällt auch R32 mit GWP 675 unter diese Stufe.

Ab 1. Januar 2035 wird die Regelung für Splitanlagen bis einschließlich 12 kW nochmals verschärft: Dann betrifft das Inverkehrbringungsverbot grundsätzlich Splitanlagen, die überhaupt fluorierte Treibhausgase enthalten oder benötigen – wiederum mit der in der Verordnung vorgesehenen Sicherheitsausnahme.

Bei größeren Splitanlagen ist die Staffelung anders. Für Systeme mit mehr als 12 kW gilt ab 1. Januar 2029 zunächst die Grenze GWP ≥ 750. R32 mit GWP 675 fällt daher allein aufgrund seines GWP nicht unter diese erste Stufe. Ab 1. Januar 2033 sinkt die Grenze jedoch auf GWP ≥ 150. Damit werden neue R32-Splitsysteme über 12 kW grundsätzlich auch von dieser Stufe erfasst.

Das bedeutet für Planer: Eine heute technisch zulässige R32-Anlage kann bei Projekten mit längerer Planungs-, Bau- oder Erweiterungsphase bereits während ihres Lebenszyklus auf ein deutlich verändertes regulatorisches Umfeld treffen.

Wichtig ist allerdings die begriffliche Trennung: Die genannten Termine sind Inverkehrbringungsverbote für neue Produkte und Einrichtungen. Daraus folgt nicht automatisch, dass eine bereits installierte und rechtmäßig betriebene R32-Anlage beispielsweise am 1. Januar 2029 abgeschaltet werden müsste. Annex IV der Verordnung bezeichnet die Regelungen ausdrücklich als „Placing on the market prohibitions“.

Neben der F-Gas-Verordnung muss bei der technischen Auslegung die Kältemittelsicherheit betrachtet werden. Die aktuell geführte DIN EN 378-1:2021-06 behandelt unter anderem Klassifizierung, Auswahlkriterien sowie die Bestimmung der in einem Raum zulässigen Kältemittelfüllmenge und erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen. DIN EN 378-3:2020-12 behandelt insbesondere Aufstellungsort und Schutz von Personen.

Gerade bei A2L-Kältemitteln darf deshalb nicht ausschließlich die Kälteleistung betrachtet werden. In die Planung gehören mindestens Kältemittelfüllmenge, Raumgröße beziehungsweise Aufstellungsort, Nutzung, Leitungsführung, mögliche Leckageszenarien, Herstelleranforderungen und erforderliche Schutzmaßnahmen.

Für größere Gebäude wird damit auch die Systementscheidung wichtiger: Muss das Kältemittel tatsächlich bis zu jedem Raum geführt werden, oder ist beispielsweise eine zentrale Kälteerzeugung mit wassergeführtem Sekundärnetz langfristig sinnvoller? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – sie muss technisch, energetisch, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung des zukünftigen Kältemittelrechts projektspezifisch untersucht werden.

Die Kältemittelwahl ist deshalb keine reine Geräteentscheidung mehr. Sie gehört heute zur langfristigen Anlagen- und Lebenszyklusplanung der Technischen Gebäudeausrüstung.

Thema: Dichtheit von Luftleitungen – die Luft muss auch dort ankommen, wo sie geplant ist.Ein RLT-Gerät kann den richtig...
27/08/2026

Thema: Dichtheit von Luftleitungen – die Luft muss auch dort ankommen, wo sie geplant ist.

Ein RLT-Gerät kann den richtigen Volumenstrom fördern – trotzdem kann am Luftdurchlass zu wenig ankommen. Das Luftleitungssystem ist deshalb ein Teil der Anlagenleistung und nicht nur eine Verbindung zwischen Gerät und Raum.

Bei raumlufttechnischen Anlagen wird viel über Ventilatorwirkungsgrad, Wärmerückgewinnung und Regelung gesprochen. Ein Punkt wird dabei häufig unterschätzt: die Dichtheit des Luftleitungssystems.

Für runde Luftleitungen aus Blech beschreibt die DIN EN 12237:2003-07 Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit. Für rechteckige Luftleitungen aus Blech gilt entsprechend die DIN EN 1507:2006-07. Beide Normen werden von DIN Media aktuell als gültig geführt.

Undichte Verbindungen, Flansche, Revisionsöffnungen oder Einbauteile können dazu führen, dass ein Teil der vom Ventilator geförderten Luft nicht an den vorgesehenen Luftdurchlässen ankommt. Abhängig davon, an welcher Stelle des Systems die Leckage auftritt, können sich dadurch auch die Druckverhältnisse und die Verteilung der Luftvolumenströme verändern.

Wird ein solcher Zustand im Betrieb einfach durch einen höheren Ventilatordruck kompensiert, muss der Ventilator gegen ein höheres Druckniveau beziehungsweise mit einem veränderten Betriebspunkt arbeiten. Deshalb sollten Luftleitungsdichtheit, Druckverlust, Ventilatorauslegung und Einregulierung gemeinsam betrachtet werden.

Auch bei der Übergabe der Anlage spielt dieses Thema eine Rolle. Die aktuell gültige DIN EN 12599:2013-01 beschreibt Prüf- und Messverfahren für die Übergabe mechanischer Lüftungs- und Klimaanlagen. Ihr Anwendungsbereich umfasst unter anderem Luftverteilungssysteme sowie Prüfungen der Sauberkeit und Dichtheit und Messungen der Luftvolumenströme.

Für Nichtwohngebäude ist zusätzlich die DIN EN 16798-3:2017-11 relevant. Sie behandelt Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und berücksichtigt unter anderem Energieeffizienz und Undichtheiten innerhalb der Systeme.

Damit beginnt eine fachgerechte Planung bereits in der Ausschreibung:

Auslegungsvolumenstrom → Luftleitungsnetz → Dichtheitsanforderung → fachgerechte Verbindungen → Prüfung → Volumenstrommessung → Einregulierung → Dokumentation

Ein entscheidender Punkt ist dabei die Abnahme. Es genügt nicht, ausschließlich den Volumenstrom unmittelbar am RLT-Gerät zu betrachten. Für die Funktion der Anlage muss auch geprüft werden, ob die projektierten Luftmengen tatsächlich in den versorgten Bereichen beziehungsweise an den vorgesehenen Luftdurchlässen erreicht werden.

Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht den Zusammenhang: Werden am Gerät 20.000 m³/h gemessen und würden hypothetisch 5 % auf dem Verteilweg verloren gehen, entspräche dies

20.000 m³/h × 0,05 = 1.000 m³/h.

Dieses Beispiel ist lediglich eine rechnerische Veranschaulichung. 5 % sind weder ein allgemeiner zulässiger Leckagewert noch eine pauschale Annahme für reale Anlagen. Die tatsächliche Leckage kann nur anhand des konkreten Systems und gegebenenfalls durch Messung beurteilt werden.

Eine effiziente Lüftungsanlage endet deshalb nicht am RLT-Gerät. Entscheidend ist, dass die geplante Luftmenge kontrolliert und mit vertretbarem Energieaufwand am vorgesehenen Ort ankommt.

Eine Brandschutzklappe kann das richtige Produkt sein und trotzdem falsch eingebaut werden. Entscheidend ist das geprüft...
27/08/2026

Eine Brandschutzklappe kann das richtige Produkt sein und trotzdem falsch eingebaut werden. Entscheidend ist das geprüfte Gesamtsystem aus Klappe, Wand oder Decke, Einbauart, Anschluss und Zugänglichkeit.

Brandschutzklappen werden dort eingesetzt, wo Lüftungsleitungen feuerwiderstandsfähige, raumabschließende Bauteile durchdringen. Ihre Aufgabe ist, im Brandfall die Übertragung von Feuer und Rauch über das Luftleitungssystem in andere Brandabschnitte entsprechend der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer zu begrenzen. Das DIBt beschreibt hierzu die automatische Schließfunktion über thermische Auslöseeinrichtungen und gegebenenfalls zusätzliche Rauchauslösevorrichtungen.

Für europäisch geregelte Brandschutzklappen ist DIN EN 15650:2010-09 weiterhin aktuell. Die Norm gilt für Brandschutzklappen, die zusammen mit raumabschließenden Bauteilen zur Aufrechterhaltung von Brandabschnitten eingesetzt werden. Die Feuerwiderstandsprüfung erfolgt nach DIN EN 1366-2:2015-09. Diese Prüfung beurteilt ausdrücklich das Verhalten der Klappe in Verbindung mit dem feuerwiderstandsfähigen Bauteil.

Das ist für die Planung entscheidend: Eine Brandschutzklappe darf nicht losgelöst von ihrer konkreten Einbausituation betrachtet werden. Wandart, Wand- beziehungsweise Deckenaufbau, Einbauöffnung, Einbauart, Befestigung und Anschluss müssen zu den nachgewiesenen beziehungsweise vom Hersteller dokumentierten Einbaubedingungen passen.

Auch die Klassifizierung wurde aktualisiert. Die derzeit aktuelle DIN EN 13501-3:2025-10 ersetzt die Ausgabe von 2010 und behandelt unter anderem die Feuerwiderstandsklassifizierung von Brandschutzklappen.

Ein häufiger Praxisfehler entsteht bereits bei der Zugänglichkeit. Eine Brandschutzklappe muss nach dem Ausbau der Decke oder der vollständigen Montage der Luftleitungen weiterhin für Funktionsprüfung, Inspektion und Reinigung erreichbar sein. In der aktuellen Montage- und Betriebsanleitung der TROX FK2-EU wird beispielsweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Klappe innen zugänglich sein soll und je nach Einbausituation zusätzliche Revisionsöffnungen in den angeschlossenen Luftleitungen erforderlich sein können.

Auch die angeschlossenen Luftleitungen dürfen im Brandfall keine unzulässigen mechanischen Einwirkungen auf die Brandschutzklappe übertragen. Herstellerunterlagen können deshalb – abhängig von Einbausituation und System – beispielsweise Anforderungen an Leitungsführung, elastische Anschlüsse oder die Aufnahme von Zug- und Schubkräften enthalten. Diese Details dürfen nicht durch eine allgemeine Standardlösung ersetzt werden.

Bei der Instandhaltung gilt ebenfalls: Keine pauschalen Intervalle für jede Brandschutzklappe ansetzen. Für die FK2-EU nennt TROX beispielsweise zunächst eine Funktionsprüfung mindestens halbjährlich; nach zwei aufeinanderfolgenden mängelfreien Prüfungen im Abstand von sechs Monaten kann auf eine jährliche Prüfung übergegangen werden. Das ist eine konkrete Herstellerangabe und darf nicht ungeprüft auf andere Produkte übertragen werden.

Für die Planung ergibt sich damit eine klare Kette:

Brandschutzkonzept → erforderliche Feuerwiderstandsklassifizierung → Wand/Decke → geeignete Brandschutzklappe → geprüfte Einbauart → Luftleitungsanschluss → Antrieb und Auslösung → Zugänglichkeit → Funktionsprüfung → Dokumentation

Nicht:

„Hier ist eine Brandwand – also setzen wir einfach eine Brandschutzklappe ein.“

Zusätzlich sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Die vom DIBt veröffentlichte Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) liegt in der Fassung vom 29. September 2005 mit letzter Änderung vom 3. September 2020 vor. Sie ist eine Muster-Richtlinie; für ein konkretes Bauvorhaben ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung einschließlich der dort geltenden Technischen Baubestimmungen maßgebend.

Brandschutzklappen sind deshalb keine isolierten Bauteile. Ihre Schutzwirkung hängt wesentlich davon ab, ob Produkt, Einbaukonstruktion, Anschluss, Steuerung und spätere Instandhaltung als Gesamtsystem geplant und ausgeführt werden.

Neues Thema: Luftfilter in RLT-Anlagen – warum „F7“ heute nicht mehr die richtige Planungsangabe istHook„Filterklasse F7...
26/08/2026

Neues Thema: Luftfilter in RLT-Anlagen – warum „F7“ heute nicht mehr die richtige Planungsangabe ist
Hook

„Filterklasse F7“ steht noch in vielen Bestandsunterlagen. Für neue RLT-Planungen ist jedoch die Klassifizierung nach ISO ePM₁, ePM₂,₅, ePM₁₀ beziehungsweise ISO Coarse maßgebend.

Luftfilter gehören zu den unscheinbaren, aber entscheidenden Komponenten einer raumlufttechnischen Anlage. Sie beeinflussen nicht nur die Zuluftqualität, sondern auch Druckverlust, Ventilatorleistung, Hygiene, Wartungsaufwand und Betriebskosten.

Die aktuelle DIN EN ISO 16890-1:2017-08 klassifiziert Filter für die allgemeine Raumlufttechnik nach ihrem Abscheidegrad gegenüber definierten Feinstaubfraktionen. Die vier Gruppen lauten ISO ePM₁, ISO ePM₂,₅, ISO ePM₁₀ und ISO Coarse. Die Normenreihe ersetzte die frühere DIN EN 779; deren Koexistenzperiode endete am 30. Juni 2018.

Damit ist eine Angabe wie „F7“ für eine aktuelle Neuplanung nicht mehr ausreichend definiert. Eine direkte 1:1-Umrechnung von alten F7-, F8- oder F9-Klassen in ISO-ePM-Klassen ist technisch nicht belastbar, weil Prüf- und Bewertungsverfahren unterschiedlich sind. Die Filterauswahl sollte deshalb anhand des heutigen Klassifizierungssystems und der konkreten Anforderungen an Außen- und Zuluft erfolgen.

Was bedeutet beispielsweise ISO ePM₁ 55 %? Die Angabe beschreibt den nach DIN EN ISO 16890 ermittelten Abscheidegrad für die PM₁-Fraktion. Die ausgewiesenen Prozentwerte werden bei der Klassifizierung auf 5-Prozent-Schritte abgerundet. Um überhaupt der Gruppe ISO ePM₁ zugeordnet zu werden, muss ein Filter die hierfür festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Für die praktische Filterauswahl ist die VDI 3803 Blatt 4:2023-01 besonders relevant. Sie behandelt Luftfiltersysteme in RLT-Anlagen von der Planung über Einbau und Prüfung bis zur Instandhaltung und richtet sich ausdrücklich an Planer, Ausführende sowie Betreiber. Neben der Filterklasse betrachtet sie unter anderem Filteranordnung, Druckverlust, Wartung, Filterwechsel und Auswahlkriterien.

Auch hygienisch darf der Filter nicht isoliert betrachtet werden. Die VDI 6022 Blatt 1:2018-01 formuliert Hygieneanforderungen an Planung, Errichtung und Betrieb von RLT-Anlagen. Eine Berichtigung aus April 2023 hat die Empfehlungen zur Filterauswahl an die im Januar 2023 veröffentlichte VDI 3803 Blatt 4 angepasst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Druckverlust. Ein höherer Abscheidegrad ist nicht automatisch die energetisch beste Lösung. Der Filter muss die erforderliche Luftqualität sicherstellen, gleichzeitig verursacht sein Strömungswiderstand einen Anteil des von den Ventilatoren zu überwindenden Druckverlusts. Deshalb gehören Filterqualität, Filterfläche, Anströmgeschwindigkeit, Anfangs- und Enddruckverlust sowie die Ventilatorauslegung zusammen betrachtet.

Auch ein niedriger Anfangsdruckverlust allein sagt wenig über den späteren Betrieb aus. DIN EN ISO 16890 weist ausdrücklich darauf hin, dass die nach dem Prüfverfahren ermittelten Leistungswerte nicht für sich allein ausreichen, um Abscheidegrad und Lebensdauer eines Filters im realen Betrieb quantitativ vorauszusagen.

Für die TGA-Planung ergibt sich deshalb eine klare Kette:

Außenluftqualität → gewünschte Zuluftqualität → Filterkonzept → ISO-ePM-Klasse → Filterfläche → Druckverlust → Ventilator → Wartungs- und Wechselkonzept.

Eine moderne Heizungsanlage kann hydraulisch perfekt ausgelegt sein und trotzdem frühzeitig Probleme bekommen, wenn Füll...
26/08/2026

Eine moderne Heizungsanlage kann hydraulisch perfekt ausgelegt sein und trotzdem frühzeitig Probleme bekommen, wenn Füll- und Ergänzungswasser, Druckhaltung und Anlagenbetrieb nicht zusammenpassen.

Bei wassergeführten Heizungsanlagen wird die Qualität des Heizungswassers häufig erst bei der Inbetriebnahme zum Thema. Technisch beginnt sie jedoch bereits in der Planung.

Die aktuell geführte VDI 2035 Blatt 1:2021-03 behandelt die Vermeidung von Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828. Ihr Anwendungsbereich umfasst Anlagen innerhalb von Gebäuden mit bestimmungsgemäßen Vorlauftemperaturen bis 100 °C und unter bestimmten Voraussetzungen auch hydraulisch verbundene Kalt- beziehungsweise Kühlwasserkreisläufe.

Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um die Frage, welches Wasser beim ersten Befüllen verwendet wird. Die Richtlinie behandelt unter anderem Planung und Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung, Wasseraufbereitung, Wasserbehandlung und Druckhaltung. Außerdem sind erforderliche Angaben für ein Anlagenbuch vorgesehen.

Für die Beurteilung des Heizungswassers betrachtet die Richtlinie verschiedene wasserchemische Kenngrößen. Im aktuellen Inhaltsverzeichnis werden unter anderem Messungen der elektrischen Leitfähigkeit, des pH-Werts und der Summe der Erdalkalien beziehungsweise Gesamthärte ausdrücklich aufgeführt.

Damit ist auch klar: Eine pauschale Vorgabe wie „immer vollentsalztes Wasser verwenden“ oder „Trinkwasser reicht grundsätzlich aus“ ist fachlich zu kurz gegriffen. Welche Wasseraufbereitung erforderlich ist, muss anhand des konkreten Systems und der hierfür geltenden Richtwerte, Werkstoffe und Herstelleranforderungen bestimmt werden. Die VDI 2035 enthält hierfür eigene Kapitel zu Richtwerten, Wasseraufbereitung und Wasserbehandlung.

Ebenso wichtig ist die Druckhaltung. Sie wird in der VDI 2035 nicht als unabhängige Nebenkomponente behandelt, sondern ausdrücklich unter korrosionstechnischen Gesichtspunkten betrachtet. Ein eigener Anhang befasst sich mit den korrosionstechnisch relevanten Anforderungen an unterschiedliche Arten der Druckhaltung.

Die planerische Betrachtung sollte deshalb mindestens umfassen:

Anlagenvolumen → Wärmeerzeuger und Wärmeübertrager → Werkstoffe → Füllwasser → Ergänzungswasser → Wasseraufbereitung → Druckhaltung → Inbetriebnahme → Dokumentation

Auch häufige Nachspeisung sollte nicht einfach als normaler Betriebszustand betrachtet werden. Sie kann ein Hinweis darauf sein, dass das Gesamtsystem überprüft werden muss. Die VDI 2035 berücksichtigt Ergänzungswassermengen ausdrücklich in ihrem Anwendungsbereich und behandelt Betrieb, Instandhaltung und Druckhaltung als zusammenhängende Themen.

Die derzeit von DIN Media als aktuell geführte DIN EN 12828:2014-07 bildet parallel eine wesentliche Grundlage für die Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen und enthält unter anderem Festlegungen zur Druckhaltung beziehungsweise zu Membran-Druckausdehnungsgefäßen und Druckhalteeinrichtungen.

Heizungswasser ist damit kein Betriebsstoff, der erst nach Fertigstellung ausgewählt wird. Wasserqualität, Werkstoffe, Druckhaltung und Nachspeisung sind Bestandteile des Anlagenkonzepts.

Eine Wärmerückgewinnung ist nicht automatisch effizient, nur weil im Datenblatt ein hoher Temperaturänderungsgrad steht....
21/08/2026

Eine Wärmerückgewinnung ist nicht automatisch effizient, nur weil im Datenblatt ein hoher Temperaturänderungsgrad steht. Druckverlust, Leckage, Hilfsenergie und Betriebsweise gehören zur Bewertung dazu.

Wärmerückgewinnung gehört heute zu den zentralen Bausteinen energieeffizienter Lüftungsanlagen. Dabei wird ein Teil der in der Abluft enthaltenen thermischen Energie auf die Außenluft übertragen. Je nach System kann neben sensibler Wärme auch Feuchte übertragen werden. Die aktuelle DIN EN 308:2023-06 beschreibt Prüfverfahren für Luft/Luft-Wärmerückgewinnungskomponenten und berücksichtigt ausdrücklich Temperatur- und Feuchteeffizienz, Druckverluste, Innen- und Außenleckage, Abluftübertragung sowie die benötigte Hilfsenergie.

Für die Planung bedeutet das: Ein einzelner Prozentwert reicht für einen belastbaren Systemvergleich nicht aus. Ein Wärmeübertrager mit hoher thermischer Leistung kann gleichzeitig zusätzliche Druckverluste verursachen, die von den Ventilatoren überwunden werden müssen. Auch mögliche Leckageströme zwischen Abluft- und Zuluftseite sind bei der Systemwahl zu berücksichtigen. Die DIN EN 308 erfasst hierfür unter anderem EATR – Exhaust Air Transfer Ratio – und OACF – Outdoor Air Correction Factor.

Auch die DIN EN 13053:2020-05 betrachtet Wärmerückgewinnung nicht isoliert. Die aktuell gültige Norm für zentrale RLT-Geräte bewertet Leistungskenndaten von Geräten und Komponenten; die Wärmerückgewinnungsklassen basieren dabei auf einer Energieeffizienzkennzahl. Gleichzeitig werden unter anderem Ventilatorleistung und Druckverluste der Gerätekomponenten berücksichtigt.

Das Thema ist auch gesetzlich relevant. Das seit Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) fordert in § 68 bei Anlagen im Anwendungsbereich des § 65 beim Einbau beziehungsweise bei der Erneuerung des Zentralgeräts grundsätzlich eine Einrichtung zur Wärmerückgewinnung. Ausnahmen nennt das Gesetz, wenn die rückgewonnene Wärme nicht genutzt werden kann oder Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt sind.

Der Anwendungsbereich nach § 65 umfasst unter anderem Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf sowie Zu- und Abluftanlagen ab 4.000 m³/h Auslegungs-Zuluftvolumenstrom.

Planerisch sollten deshalb Wärmerückgewinnung, Ventilatorenergie, Luftqualität und Regelung als Gesamtsystem betrachtet werden. Dazu gehören insbesondere die tatsächlichen Betriebsvolumenströme, die Druckverluste auf beiden Luftseiten, Bypass- und Frostschutzstrategie, Dichtheit beziehungsweise Luftübertragung zwischen den Luftströmen, Verschmutzung und Wartungszugänglichkeit sowie das Verhalten im Sommer- und Teillastbetrieb.

Entscheidend ist nicht die höchste Rückwärmzahl auf dem Datenblatt, sondern die energetisch und hygienisch passende Lösung für den konkreten Betriebspunkt und die gesamte Anlage.

Thema: Gebäudeautomation – warum 70 kW jetzt eine wichtige Schwelle sind.Bei Nichtwohngebäuden gewinnt die Gebäudeautoma...
20/08/2026

Thema: Gebäudeautomation – warum 70 kW jetzt eine wichtige Schwelle sind.

Bei Nichtwohngebäuden gewinnt die Gebäudeautomation regulatorisch weiter an Bedeutung. Mit der seit 29. Juli 2026 geltenden Neufassung des nun als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezeichneten Gesetzes wurden die Anforderungen neu gefasst. § 56 betrifft Nichtwohngebäude, deren Heizungsanlage, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlage eine Nennleistung von mehr als 70 kW besitzt. Solche Gebäude müssen grundsätzlich bis spätestens 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden; Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Dabei verlangt das Gesetz deutlich mehr als eine zentrale Bedienoberfläche. Das System muss unter anderem Verbräuche der Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren können. Die Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich sein, sodass auch herstellerunabhängige Auswertungen möglich sind. Außerdem sollen Effizienzverluste erkannt, Verbesserungspotenziale für den Betreiber aufgezeigt und die Raumklimaqualität überwacht werden können.

Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Bei Anlagen über 290 kW fordert § 56 mindestens Automationsgrad B, bei Anlagen über 70 kW mindestens Automationsgrad C, jeweils mit Bezug auf DIN/TS 18599-11:2025-10. Zusätzlich ist ein technisches Inbetriebnahme-Management einschließlich der Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen vorgesehen. Bei Wärme- beziehungsweise Kälteerzeugungsanlagen muss dieses mindestens eine Heiz- beziehungsweise Kühlperiode umfassen.

Gerade dieser Punkt ist planerisch entscheidend: Eine komplexe Regelungsstrategie ist erst dann sinnvoll, wenn Sensorik, Aktorik, Sollwerte, Betriebszeiten und die Schnittstellen zwischen Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung und Raumautomation tatsächlich zusammenarbeiten. Für neue Nichtwohngebäude verlangt § 56 ausdrücklich eine Kommunikation zwischen den verbundenen gebäudetechnischen Systemen auch bei unterschiedlichen Herstellern und Technologien.

Auch die Beleuchtung wird einbezogen: Nichtwohngebäude im Anwendungsbereich mit mehr als 70 kW Anlagenleistung müssen grundsätzlich bis Ende 2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung erhalten. Diese soll angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen; auch hier gelten die gesetzlichen Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit beziehungsweise wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Die DIN EN ISO 52120-1:2025-02 bietet ergänzend einen aktuellen Rahmen zur Bewertung des Beitrags von Gebäudeautomation, Regelung und Gebäudemanagement zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie ersetzt DIN EN 15232-1:2017-12.

Gute Gebäudeautomation bedeutet deshalb nicht möglichst viele Datenpunkte. Entscheidend ist, dass die richtigen Informationen erfasst, Anlagen sinnvoll verknüpft und die gewonnenen Daten im Betrieb tatsächlich genutzt werden.

Ein Bodenablauf im Keller ist hydraulisch nicht einfach nur ein weiterer Ablauf. Liegt er unter der Rückstauebene, muss ...
19/08/2026

Ein Bodenablauf im Keller ist hydraulisch nicht einfach nur ein weiterer Ablauf. Liegt er unter der Rückstauebene, muss der Rückstauschutz Teil der Planung sein.

Bei Starkregen, Kanalüberlastung oder betrieblichen Störungen kann der Wasserspiegel im Entwässerungssystem ansteigen. Für Ablaufstellen unterhalb der maßgebenden Rückstauebene muss deshalb ein geeignetes Entwässerungs- und Rückstauschutzkonzept vorgesehen werden. Die aktuell gültige DIN 1986-100:2016-12 enthält hierzu eigene Regelungen zu Ablaufstellen, Rückstauverschlüssen und Abwasserhebeanlagen.

Für Abwasserhebeanlagen ist DIN EN 12056-4:2001-01 weiterhin aktuell. Sie behandelt Schutz gegen Rückstau, Installation, Förderstrom- und Förderhöhenbemessung, Nutzvolumen sowie Inbetriebnahme, Inspektion und Wartung.

Die Produktnormen unterscheiden dabei nach der Art des Abwassers: DIN EN 12050-1:2015-05 gilt für Fäkalienhebeanlagen, DIN EN 12050-2:2015-05 für Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser. Beide Normen beziehen sich ausdrücklich auf die rückstausichere Entwässerung von Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene.

Ein Rückstauverschluss ist technisch etwas anderes als eine Hebeanlage. Für werkmäßig hergestellte Rückstauverschlüsse legt DIN EN 13564-1:2002-10 Anforderungen an Werkstoffe, Funktion, Bauart und Ausführung fest. Welche Lösung in einem konkreten Projekt zulässig und sinnvoll ist, hängt jedoch von Nutzung, Abwasserart, Entwässerungskonzept und den Randbedingungen der DIN 1986-100 ab.

Planerisch sollten insbesondere betrachtet werden:

Lage der Ablaufstellen zur Rückstauebene
fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser
erforderlicher Förderstrom und Förderhöhe
Verlauf der Druckleitung
Rückstauschleife und Rückflussverhinderung
Sammelbehälter und Nutzvolumen
Lüftung der Hebeanlage
elektrische Versorgung und Störmeldung
Zugänglichkeit für Prüfung und Wartung
Folgen eines Pumpen- oder Stromausfalls
mögliche Nutzung während eines Rückstauereignisses
Dokumentation und Betreiberunterweisung

Auch der spätere Betrieb gehört zur Planung. Die seit Mai 2024 gültige DIN 1986-3:2024-05 behandelt Betrieb, Inspektion und Wartung von Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen; gegenüber der Vorgängerausgabe wurden unter anderem die Angaben zu Wartungsintervallen aktualisiert.

Rückstauschutz ist deshalb kein nachträglich eingesetztes Einzelbauteil. Ablaufstellen, Rohrnetz, Hebeanlage oder Rückstauverschluss, Elektroanschluss und Wartungszugang müssen als System geplant werden.

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90765

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