29/08/2026
Bei Lüftungsanlagen entscheidet nicht nur der Ventilator über den Strombedarf. Filter, Wärmerückgewinnung, Schalldämpfer, Register, Klappen und das gesamte Kanalnetz bestimmen mit, wie viel Druck der Ventilator überhaupt erzeugen muss.
Bei der energetischen Bewertung einer RLT-Anlage wird häufig zuerst auf den Wirkungsgrad des Ventilators geschaut. Mindestens genauso wichtig ist jedoch der Druckverlust des gesamten Luftwegs.
Die elektrische Leistungsaufnahme eines Ventilators lässt sich überschlägig aus Volumenstrom, erforderlicher Druckerhöhung und Gesamtwirkungsgrad ableiten:
Pₑₗ ≈ qᵥ × Δp / ηges
Dabei ist qᵥ der Luftvolumenstrom in m³/s, Δp die erforderliche Druckerhöhung in Pa und ηges der Gesamtwirkungsgrad des Ventilatorsystems. Die DIN EN 16798-3 verwendet hierfür die spezifische Ventilatorleistung SFP – Specific Fan Power, also die elektrische Leistungsaufnahme bezogen auf den geförderten Luftvolumenstrom.
Das bedeutet planerisch: Jeder vermeidbare Druckverlust wirkt sich unmittelbar auf die notwendige Ventilatorleistung aus. Ursachen können beispielsweise hohe Strömungsgeschwindigkeiten, ungünstige Formstücke, unnötig lange Leitungswege, verschmutzte oder zu klein dimensionierte Filterflächen, hohe Druckverluste von Wärmeübertragern oder Schalldämpfern sowie nicht vollständig geöffnete Regel- und Absperrklappen sein.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung. Eine Anlage fördert 20.000 m³/h = 5,56 m³/s. Können bei gleichem Volumenstrom 200 Pa Druckverlust vermieden werden und wird überschlägig ein Gesamtwirkungsgrad von 70 % angesetzt, ergibt sich:
ΔPₑₗ = 5,56 m³/s × 200 Pa / 0,70 = 1.589 W ≈ 1,6 kW
Bei angenommenen 4.000 Betriebsstunden pro Jahr entspricht das überschlägig:
1,589 kW × 4.000 h = 6.356 kWh elektrische Energie pro Jahr.
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Der tatsächliche Wert hängt insbesondere vom realen Betriebspunkt, der Ventilatorkennlinie, Motor- und Umrichterwirkungsgrad sowie der Regelstrategie ab.
Für zentrale RLT-Geräte ist außerdem DIN EN 13053:2020-05 relevant. Die derzeit aktuelle Ausgabe enthält Anforderungen und Prüfverfahren für Leistungskenndaten von RLT-Geräten und behandelt ausdrücklich die Leistungsaufnahme der Ventilatoren sowie die Ermittlung der internen spezifischen Ventilatorleistung SFPint.
Dabei sollte zwischen SFP und SFPint unterschieden werden. Die EU-Verordnung 1253/2014 definiert SFPint als Verhältnis zwischen dem internen Druckverlust der Lüftungskomponenten und dem Ventilatorwirkungsgrad für die jeweilige Referenzkonfiguration. Für Nichtwohnraum-Lüftungsgeräte enthält die Verordnung entsprechende Ökodesignanforderungen.
Für eine energieeffiziente Planung sollte die Betrachtung deshalb nicht beim RLT-Gerät enden. Die vollständige Kette lautet:
Luftmenge → Kanalquerschnitt → Strömungsgeschwindigkeit → Formstücke → Komponenten-Druckverluste → Kanalnetz-Druckverlust → Ventilatorbetriebspunkt → SFP → elektrische Arbeit im Jahresbetrieb
Besonders wichtig ist die Teillast. Moderne Lüftungsanlagen laufen nur selten permanent im Auslegungspunkt. Variable Volumenstromregelung und drehzahlgeregelte Ventilatoren können den Energiebedarf reduzieren, wenn das Kanalnetz und die Druckregelung darauf abgestimmt sind. Die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 fordert für die von ihr erfassten Lüftungsgeräte grundsätzlich Mehrstufen- oder Drehzahlregelungen; für bidirektionale Geräte gelten zusätzlich Anforderungen an Wärmerückgewinnung und thermischen Bypass.
Eine energieeffiziente RLT-Anlage entsteht deshalb nicht durch einen effizienten Ventilator allein. Der beste Ventilator kann ein strömungstechnisch ungünstiges Kanalnetz nicht kompensieren.