BBP Engineering GmbH

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BBP Engineering GmbH Ingenieurbüro für Energieberatung und Heizungsplanung. Unabhängig, dena-gelistet. Gräfelfing/München Wir prüfen, bevor Sie investieren.

BBP Engineering ist ein Ingenieurbüro für Energieberatung und technische Gebäudeausrüstung (TGA) in Gräfelfing. Wir begleiten Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Unternehmen – von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung. Schwerpunkte:
– Heizungstausch und Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Heizlast nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich, Angebotsprüfung
– Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und Förderung über BAFA und KfW
– Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) und Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
– Energieaudit nach DIN EN 16247 und Lebenszyklusanalyse (LCA) – bundesweit

Nachweise: Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena), BAFA-Beraternummer EB823278, Mitglied im GIH und im VDI. Die Vor-Ort-Aufnahme macht der Ingenieur, der auch plant. Keine Bindung an Handwerksbetriebe – Sie beauftragen, wen Sie wollen. Dmitri Berdnikow, M.Eng., arbeitet seit 2017 selbstständig unter der Marke BBP Engineering. 2020 wurde die BBP GmbH gegründet, die seit 2025 als BBP Engineering GmbH firmiert. Erstgespräch am Telefon, kostenfrei:
https://calendly.com/berdnikow-bbp-engineering/erstgesprach-per-telefon?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=fb-profil

17/10/2026

Zwei Wohnungen im selben Haus, dieselbe neue Heizung – und ein unterschiedlicher Zuschuss.

Bei der Heizungsförderung (Stand seit 21.07.2026) bekommen alle 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Antrag bis 31.01.2027) und den Einkommensbonus gibt es aber nur für selbstnutzende Eigentümer – je selbstgenutzter Wohnung.

Der Vermieter nebenan bleibt bei 30 %.

Für die Eigentümerversammlung ist das wichtig: Wer die Förderung als einen Betrag für das ganze Haus darstellt, rechnet für einen Teil der Eigentümer falsch. Die Rechnung gehört je Wohnung aufbereitet – vor der Abstimmung.

Serie „GModG für WEG“.
Rückruf: 089 37415180
(Keine Förderzusage – maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.)

15/10/2026

„In unserer Eigentümergemeinschaft muss die Gasheizung raus.“ Nach dem neuen Gesetz stimmt das so nicht mehr.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen, ebenso die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel. Eine neue Gasheizung darf wieder eingebaut werden.

Mit einer Bedingung: Wird sie nach dem 29.07.2026 neu eingebaut, muss ab 2029 ein wachsender Anteil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff kommen – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.

Erlaubt heißt also nicht: gleich günstig. Was diese Anteile kosten werden, weiß heute niemand.

Serie „GModG für WEG“. Steht das Thema in Ihrer Eigentümergemeinschaft an? Schreiben Sie uns.
Rückruf: 089 37415180

11/10/2026

Frisch neu eingedeckt – und drei Jahre später fürs Dämmen wieder geöffnet. Solche Dächer habe ich mehrfach gesehen.

Nicht, weil jemand schlecht gearbeitet hätte. Sondern weil niemand vorher festgelegt hatte, wie das Haus am Ende aussehen soll.

Die sinnvolle Reihenfolge beginnt nicht mit „Dach, Fenster, Fassade oder Heizung?“, sondern so:
1. Schäden stoppen
2. Zielzustand des Hauses festlegen
3. die Heizung früh planen – aber erst dimensionieren, wenn klar ist, was an der Hülle passiert

Wer diese Reihenfolge überspringt, bezahlt Gerüst, Eindeckung und Anschlüsse zweimal.

Den ganzen Beitrag „Was zuerst sanieren“ finden Sie über den Link im Profil.
Serie „GModG für Hausbesitzer“.
Rückruf: 089 37415180

10/10/2026

Wer jetzt nur die Heizung fördern lässt, kann das Haus danach drei Jahre lang nicht als Effizienzhaus fördern lassen.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein Kombinationsverbot: Nach einer geförderten Einzelmaßnahme – etwa dem Heizungstausch – ist für dasselbe Gebäude drei Jahre lang keine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus möglich. Die drei Jahre zählen nicht ab dem Antrag, sondern ab dem Verwendungsnachweis.

Für Hausbesitzer heißt das: Der erste Förderantrag legt den Weg für die nächsten Jahre fest.

Die Frage vor dem Heizungstausch lautet deshalb nicht „Wie viel Zuschuss gibt es?“, sondern: Was soll aus dem Haus in fünf bis zehn Jahren werden – und welche Förderroute passt dazu?

Serie „GModG für Hausbesitzer“.
Rückruf: 089 37415180
(Keine Förderzusage – maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.)

08/10/2026

Ihre Heizung ist über 30 Jahre alt? Eine Austauschpflicht dafür gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Betriebsverbot für alte Heizkessel gestrichen – auch nach einem Hauskauf. Viele Ratgeberseiten verbreiten die alte Regel trotzdem weiter.

Was nach einem Eigentümerwechsel bei Ein- und Zweifamilienhäusern weiter gilt, mit zwei Jahren Frist:
• oberste Geschossdecke oder Dach dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz fehlt (§ 35)
• ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen dämmen (§ 69)

Die alte Heizung darf also bleiben. Ob sie wirtschaftlich bleiben sollte, ist eine andere Frage – die beantwortet nicht das Gesetz, sondern Ihr Haus.

Serie „GModG für Hausbesitzer“. Fragen gern in die Kommentare.
Rückruf: 089 37415180
(Einordnung, keine Rechtsberatung)

Drei Fragen an jedes Heizungsangebot – bevor Sie unterschreiben.Erstens: Liegt eine raumweise Heizlastberechnung bei? Al...
04/10/2026

Drei Fragen an jedes Heizungsangebot – bevor Sie unterschreiben.
Erstens: Liegt eine raumweise Heizlastberechnung bei? Also Werte für jeden einzelnen Raum, nicht nur eine Gesamtzahl.
Zweitens: Wie viele Werte wurden an Ihrem Haus erhoben – und wie viele aus Tabellen übernommen?
Drittens: Passt die angebotene Leistung zu Ihrem Verbrauch der letzten drei Jahre? Die Abrechnungen liegen in Ihrem Ordner.
Diese Fragen ersetzen keine Fachprüfung. Aber sie zeigen, ob eine nötig ist.
Bleibt eine Antwort offen? Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei: 089 37415180 – oder Termin online über den Link in unserem Profil.

Liegt Ihr Haus laut Stadtkarte im Fernwärmegebiet? Dann heißt das weniger, als viele denken.Die Landeshauptstadt München...
03/10/2026

Liegt Ihr Haus laut Stadtkarte im Fernwärmegebiet? Dann heißt das weniger, als viele denken.
Die Landeshauptstadt München nennt ihren Wärmeplan selbst eine „unverbindliche Orientierungshilfe“. Er verpflichtet Sie zu keinem bestimmten Heizsystem – und er garantiert Ihnen keinen Anschluss.
Seit Ende Juli 2026 gibt es außerdem die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen nicht mehr. Die Karte löst also keine Pflicht mehr aus. Die Entscheidung liegt vollständig bei Ihnen.
Abwarten ist damit keine neutrale Lösung: Ein alter Kessel kostet in jedem Wartejahr Geld. Ob und wann die Fernwärme wirklich in Ihre Straße kommt, sagt Ihnen nur der Netzbetreiber – schriftlich. Nicht die Farbe auf der Karte.
Sechs Punkte, die vor dem Beschluss über eine neue Heizung geklärt sein sollten, stehen in unserem Fachartikel „Wärmeplan München“ – Link in unserem Profil. Fragen gern auch telefonisch: 089 37415180.

Ihr alter Heizkessel ist die falsche Messlatte für die neue Wärmepumpe.Kessel aus den 80er- und 90er-Jahren wurden großz...
01/10/2026

Ihr alter Heizkessel ist die falsche Messlatte für die neue Wärmepumpe.
Kessel aus den 80er- und 90er-Jahren wurden großzügig ausgelegt. Heizöl war billig, eine Reserve kostete fast nichts. Viele laufen seit Jahrzehnten mit deutlich mehr Leistung, als das Haus braucht – bei einem Ölkessel fällt das kaum auf.
Bei einer Wärmepumpe schon. Ist sie zu groß, schaltet sie in der Übergangszeit ständig ein und aus. Das kostet Strom und verkürzt die Lebensdauer des Kompressors. Und die größere Anlage kostet schon beim Kauf mehr.
Die Leistung der neuen Heizung sollte deshalb nicht vom alten Typenschild kommen, sondern vom Haus. Ein erster, einfacher Anhaltspunkt liegt bei Ihnen im Ordner: Ihr Verbrauch der letzten drei Jahre.
Unsicher, ob Ihr Angebot passt? Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei: 089 37415180 – oder Termin online über den Link in unserem Profil.

„Die Software rechnet, was man ihr gibt.“Heizlastberechnungen entstehen heute fast immer mit Software. Das ist gut so: D...
29/09/2026

„Die Software rechnet, was man ihr gibt.“
Heizlastberechnungen entstehen heute fast immer mit Software. Das ist gut so: Die Programme rechnen schnell und nach Norm. Ich arbeite selbst damit.
Entscheidend ist, was in die Eingaben einfließt. Woraus besteht Ihre Außenwand? Wie werden Keller, Dachboden und Treppenhaus behandelt? Wurde das an Ihrem Haus nachgesehen – oder aus einer Tabelle übernommen?
Im Einfamilienhaus macht eine unscharfe Annahme meist nur ein paar hundert Watt aus. Im Mehrfamilienhaus summiert sie sich. Dann geht es um eine andere Anlagengröße und ein anderes Budget.
Oft kann dafür niemand etwas. Die Software rechnet korrekt, die Eingaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Den Schaden trägt trotzdem der Eigentümer.
Vor einer großen Investition lohnt deshalb ein zweiter Blick auf die Annahmen. Nicht aus Misstrauen, sondern weil es um viel Geld geht.
Erstgespräch kostenfrei: 089 37415180 – oder Termin online über den Link in unserem Profil.

In jedem Heizungsangebot steht eine Zahl in Kilowatt. Zum Beispiel: „Heizlast 14 kW“.An dieser Zahl hängen die Größe der...
26/09/2026

In jedem Heizungsangebot steht eine Zahl in Kilowatt. Zum Beispiel: „Heizlast 14 kW“.

An dieser Zahl hängen die Größe der Wärmepumpe, der Preis und Ihre Stromrechnung der nächsten zwanzig Jahre. Trotzdem fragt fast nie jemand, woher sie kommt.

In der Praxis gibt es drei Quellen:
– die Leistung des alten Kessels,
– eine Berechnung, in der das ganze Haus mit Tabellenwerten belegt ist,
– eine raumweise Berechnung mit Werten, die an Ihrem Haus erhoben wurden.

Im Angebot sehen alle drei gleich aus. Die ersten beiden liegen aber fast immer zu hoch – und eine zu große Wärmepumpe kostet beim Kauf mehr und im Betrieb auch.

Das ist kein Vorwurf an die Betriebe. Die meisten arbeiten sauber. Aber die Frage dürfen Sie stellen: Worauf beruht diese Zahl?

Unsicher bei Ihrem Angebot? Das telefonische Erstgespräch ist kostenfrei: 089 37415180 – oder Termin online über den Link in unserem Profil.

Adresse

BahnhofStr. 79
Gräfelfing
82166

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
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