17/10/2026
Zwei Wohnungen im selben Haus, dieselbe neue Heizung – und ein unterschiedlicher Zuschuss.
Bei der Heizungsförderung (Stand seit 21.07.2026) bekommen alle 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bei Antrag bis 31.01.2027) und den Einkommensbonus gibt es aber nur für selbstnutzende Eigentümer – je selbstgenutzter Wohnung.
Der Vermieter nebenan bleibt bei 30 %.
Für die Eigentümerversammlung ist das wichtig: Wer die Förderung als einen Betrag für das ganze Haus darstellt, rechnet für einen Teil der Eigentümer falsch. Die Rechnung gehört je Wohnung aufbereitet – vor der Abstimmung.
Serie „GModG für WEG“.
Rückruf: 089 37415180
(Keine Förderzusage – maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.)