01/10/2026
In Deutschland ist der Zeitraum für den Rückschnitt von Büschen und Bäumen gesetzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Hier ist die Übersicht, was wann erlaubt ist:
1. Erlaubter Zeitraum für starke Rückschnitte
Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Sie Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückschneiden, roden oder „auf den Stock setzen“ (bis kurz über dem Boden kappen).
2. Die Schonzeit (Vogelschutzzeit)
Vom 1. März bis zum 30. September gilt bundesweit ein striktes Verbot für starke Schnittmaßnahmen.
Zweck: Schutz von brütenden Vö**ln sowie anderen Kleintieren und Insekten, die in den Gehölzen Nahrung und Unterschlupf finden.
Strafen: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (in Extremfällen theoretisch sogar mehr) geahndet werden.