07/01/2021
🧐 EEG NOVELLE 2021
Liebe Community,
wir möchten Sie kurz über die wichtigste Änderung des EEGs informieren und in wie weit es Ihr PV-Projekt beeinflusst.
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Eine Übergangsregelung für Neuanlagen gilt bis zum 31.03.2021.
Die für Sie wichtigste Änderung:
PV-Betreiber, die eine neue Anlage der Leistungsklasse 300 – 750 kWp realisieren erhalten keine fixe Vergütung mehr.
Die Änderungen im Detail:
Einführung eines eigenen Solardach-Ausschreibungstopfes für Solardächer der Leistungsklassen 300 kWp. Neue PV-Betreiber, die in der Leistungsklasse 300 – 750 kWp für 100 % des erzeugten Solarstroms eine Vergütung erhalten wollen, müssen zuvor erfolgreich an einer Auktion teilnehmen (Achtung, bei Auktion gilt Eigenverbrauchsverbot). Wollen Sie auf eine Auktionsteilnahme verzichten und weiterhin eine Vergütung erhalten, so wird Ihnen diese nur noch für max. 50% des erzeugten und ins Stromnetz eingespeisten Solarstroms gewährt, den Rest müssen Sie selbst verbrauchen oder anderweitig vermarkten. Oder es wird einfach nicht vergütet.
Die (einzige) gute Nachricht:
Es gibt eine Übergangsregelung für Neuanlagen bis zur EEG-Inbetriebnahme 31.03.2021 (das heißt, die Module müssen bis dahin installiert sein).
Unsere Handlungsempfehlung:
Nutzen die Sie die Übergangsregelung für Neuanlagen und sichern Sie sich 100 % Vergütung.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass es zum Teil für Projekte lange Vorlaufzeiten (bei finanzierenden Banken und den Netzbetreibern) gibt und wir frühzeitig Ihr Projekt starten müssen. Kontaktieren Sie jetzt Ihren clear sky Berater, um Ihr geplantes Projekt bis zum 31.03.2021 zu realisieren und sich die Sicherheiten des EEG 2020 zu sichern.
Weitere detaillierte Informationen zur EEG Novelle erhalten Sie von unseren PV-Beratern.