23/07/2026
🔌kbg: Zählerwechsel bis 2032 gratis
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung der Stromversorgung werden bis zum Jahr 2032 schrittweise alle herkömmlichen Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme (sog. Smart Meter) ersetzt.
In den vergangenen Wochen haben vereinzelt Kundinnen und Kunden Schreiben von anderen Messstellenbetreibern erhalten, die den Einbau intelligenter Messsysteme anbieten. Diese Unternehmen sind eigenständig am Markt tätig und handeln nicht im Auftrag der kbg. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist jedoch nicht erforderlich, um von der neuen Technik zu profitieren.
⚠️ Uns ist wichtig, unseren Kundinnen und Kunden Sicherheit und Orientierung zu geben. Der gesetzlich vorgeschriebene Austausch der Stromzähler wird von uns Schritt für Schritt umgesetzt. Wer von der Umrüstung betroffen ist, wird von uns rechtzeitig informiert. In den allermeisten Fällen besteht kein Handlungsbedarf und es entstehen für unsere Kunden keine zusätzlichen Kosten.
Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht derzeit nur in bestimmten Fällen. Dazu gehören ein Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt sowie Anschlüsse, die unter die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Dies betrifft Betreiber von Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern und ermöglicht die Wahl eines günstigeren Stromtarifes.
Soweit für einen Anschluss eine gesetzliche Einbauverpflichtung besteht, informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig über den Ablauf und den vorgesehenen Einbautermin. Der Austausch erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ist für unsere Kunden kostenlos.
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