21/10/2022
Brandschutz- und Räumungshelferausbildung in HAMBURG!
Datum: Freitag, den 02.12.2022
Gruppe 1: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Gruppe 2: von 13:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Präsenzveranstaltung in Hamburg, Beim Rauhen Hause 21, 22111 Hamburg
Anmeldung: Name, Vorname, Gruppe & Firma per Mail an [email protected]
Kosten: € 99,- zzgl. MwSt. / Teilnehmer
Anmerkungen in eigener Sache:
• Wir unterstützen Sie gern – schreiben Sie uns eine Mail oder rufen direkt an!
• Wir wollen mit dieser Schulung allen Kunden, Partnern und Interessierten die Möglichkeit geben, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, um dazu beizutragen, dass Arbeitsschutz als professionelle Routine und selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit verstanden werden kann.
• Sind Sie an einem alternativen Angebot interessiert, weil Ihnen der Termin, der Ort oder Ihre vollen Auftragsbücher eine Teilnahme nicht ermöglichen oder, weil Sie eine weitere Qualifizierung benötigen, sprechen Sie uns bitte direkt an!
Seminarinhalte:
Der Brandschutzhelfer unterstützt den Arbeitgeber bei seinen Brandschutzaufgaben im vorbeugenden Brandschutz.
Aufgaben des Brandschutzhelfers können u.a. sein:
• Als fachkundige Person Ansprechpartner für den Brandschutzbeauftragten oder auch für die Feuerwehr
• Aktive Unterstützung bei der Brandschutzprävention im Betrieb
• Selbständiges Löschen eines Entstehungsbrandes
• Hilfe und Organisation bei der Evakuierung eines Unternehmens
• Kontrolle von feuergefährlichen Arbeiten.
• Beitrag zur Verbesserung von Betriebsabläufen im Unternehmen, einbringen von Verbesserungsvorschlägen und erkennen/melden von potenziellen Gefahrenquellen.
Um den Brandschutzhelfer-Aufgaben gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung. Brandschutzhelfer-Aus und Weiterbildungen (m/w/d) vermitteln neben theoretischen Kenntnissen auch das praktische Wissen rund um das Löschen eines Entstehungsbrandes.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Gesetzliche Grundlage bilden dabei § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“).
Die notwendige Anzahl der Brandschutz- und Evakuierungshelfer, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend für Betriebe mit normaler Brandgefährung. Für Betriebe mit besonderen betrieblichen Gegebenheiten kann die Anzahl entsprechend höher sein.
Wir bieten die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als halbtägiges Seminar an.
Dabei umfasst die Schulung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.
Am Ende des Tages erhalten die Absolventen (m/w/d) dann eine Teilnahmebestätigung.
• Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Unter anderem werden folgende Inhalte geschult:
Theorie:
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
• DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
• Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
• Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
• Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
• Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praktische Feuerlöschübungen
• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
• betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände,
• Fettbrände)
• Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich