11/06/2025
Grünstromanbieter ProEngeno informiert:
Seit dem 6. Juni 2025 ist es erforderlich, geplante Umzüge im Voraus bei eurem Stromversorger zu melden. Diese Regelung gehört zum neuen Energiewirtschaftsgesetz und bringt einige Änderungen mit sich.
Die bisherige Frist von sechs Wochen entfällt. Umzüge sollten idealerweise sechs Wochen vorher, spätestens jedoch 14 Tage im Voraus, gemeldet werden.
Es ist wichtig, die aktuellen Zählerstände der alten und neuen Adresse festzuhalten und diese umgehend an den Stromversorger zu übermitteln – entweder als Übergabeprotokoll oder fotografisch. Die bestehenden Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Außerdem sollte die 11-stellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) angegeben werden, die auf der Stromrechnung zu finden ist oder beim Vormieter/Vermieter erfragt werden kann.
Diese neue Regelung erleichtert nicht nur den Wechsel des Stromanbieters bei einem Umzug, sondern sie sorgt auch für mehr Planungssicherheit in der Stromversorgung!