06/05/2026
NEU!!
Gewerbefläche zu Wohnraum
𝗞𝗳𝗪-𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝟮𝟲𝟲: 𝗚ü𝗹𝘁𝗶𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝟭. 𝗝𝘂𝗹𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟲 – 𝟯𝟭. 𝗗𝗲𝘇. 𝟮𝟬𝟮𝟲
Leerstehende Büros, Ladenflächen oder Gewerbeeinheiten lassen sich in Wohnraum umwandeln – mit bis zu max. 30.000 € nicht rückerstattungspflichtiger Zuschuss pro Wohneinheit!
𝗞𝗿𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁: 𝗔𝗻𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴
Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt sein – und eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung ist Pflicht.
𝗧𝗲𝗰𝗵𝗻𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻
Mindestens eine neue Wohneinheit muss entstehen. Alle geförderten Wohneinheiten müssen den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien” oder „Effizienzhaus Denkmal EE” erreichen. Ein Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) ist Pflicht.
𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗝𝗘𝗧𝗭𝗧 𝗳ü𝗿 𝗜𝗵𝗿 𝗣𝗿𝗼𝗷𝗲𝗸𝘁
Wer zuerst einen vollständigen Antrag stellt, bekommt den Zuschuss! Antragsstellung bei der KfW geht erst ab Juli, aber Ihre notwendigen Vorbereitungen sollten jetzt starten!
𝗪𝗶𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝘇𝗲𝗿𝘁𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿 𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗲𝗳𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗻𝘇-𝗘𝘅𝗽𝗲𝗿𝘁𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗺𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗜𝗵𝗿 𝗣𝗿𝗼𝗷𝗲𝗸𝘁 𝗳ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝗳ä𝗵𝗶𝗴!
1. Energetische Beratung & Nachweis (EH 85 EE – Pflichtvoraussetzung)
2. Erstellung der Genehmigungsunterlagen für die Nutzungsänderung
3. Förderberatung & Antragsvorbereitung
𝗕𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗮𝗺 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗡𝗢𝗖𝗛 𝗛𝗘𝗨𝗧𝗘 𝗜𝗵𝗿 𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗴𝗲𝘀𝗽𝗿ä𝗰𝗵 𝗺𝗶𝘁 𝘂𝗻𝘀 – 𝗯𝗲𝘃𝗼𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁𝗼𝗽𝗳 𝗮𝘂𝘀𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵ö𝗽𝗳𝘁 𝗶𝘀𝘁:
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