24/07/2026
Bei uns gibt es Klimaanlagen, und in Ihrer Eigentumswohnung sind sie erlaubt!
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich das Recht, ein Split-Klimagerät mit Außengerät auf ihrem Balkon installieren zu lassen.
Eine Eigentümergemeinschaft muss einer entsprechenden baulichen Veränderung in der Regel zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Voraussetzung ist, dass die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht unbillig beeinträchtigt werden. Nach Auffassung des BGH kommt es dabei auf die unmittelbaren Folgen des Einbaus an. Mögliche Auswirkungen des späteren Betriebs, beispielsweise Geräusche, sind für diese Entscheidung jedoch nicht maßgeblich.
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Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Stand: 17.07.2026