07/03/2023
Der Freispruch eines Jägers aus den Niederlanden, der einen Wolf schoss, wurde jüngst in zweiter Instanz bestätigt.
Der Jagdgast hatte während einer Drückjagd in Brandenburg im Januar 2019 einen Wolf geschossen. Klatschen und ein Warnschuss im Winter 2019 brachten nichts. Der Wolf ließ nicht von den Jagdhunden ab. Der Jäger tötete den Wolf und der Fall landete schließlich vor Gericht. Nach dem Sieg des Jägers in erster Instanz wurde Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Am 21. Februar verkündete der Deutsche Jagdverband (DJV) nun die Bestätigung des Freispruchs durch das Landgericht Potsdam in zweiter Instanz.
Der Niederländer wurde in Potsdam freigesprochen, rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, einer erneuten Revision. Der DJV begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhund geäußert hat.
Im Gegensatz dazu hatte sich das Amtsgericht in der ersten Instanz klar zugunsten des Schutzes von Jagdhunden im Falle eines Wolfsangriffs positioniert. „Umso mehr ist der Gesetzgeber jetzt aufgefordert, endlich Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Damann-Tamke.
Stöberjagden und Nachsuchen seien ohne ausgebildete Jagdhunde nur schwer möglich, so der DJV. Laut dem Verband ist es folgerichtig, dass diese auch im Jagdbetrieb geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachtet der DJV die Rechtslage in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. © Johannes Schlereth