21/08/2026
Bad Heilbrunn plant lockerere Regeln für PV-Anlagen an Fassaden.
Der Bauausschuss in Bad Heilbrunn hat eine Fassaden-PV-Anlage, eine PV-Anlage an der Gebäudefassade, von Gemeinderat Mirko Dejung genehmigt. Sie widerspricht der derzeitigen Ortsgestaltungssatzung, einer kommunalen Gestaltungsregel für Gebäude.
Bislang sind PV-Anlagen dort nur an Balkonen zulässig. Mit einer Neufassung soll die Regelung gelockert werden, damit Anlagen künftig auch an Fassaden möglich sind.
In der Diskussion ging es auch um die Gestaltung. Als mögliche Vorgabe wurde genannt, dass sich die Elemente an der Unter- oder Oberkante von Fenstern orientieren. Zudem wurde betont, dass PV-Anlagen Autofahrer nicht blenden dürfen. In bestimmten Bereichen, etwa an Hauptstraßen, kann die Gemeinde Anlagen grundsätzlich ausschließen.
Der Fall zeigt, wie eng Gestaltungssatzungen und Veränderungen an der Fassade zusammenhängen können. Wie konkret sollten Gemeinden die Anordnung von PV-Anlagen an Fassaden regeln?