07/06/2024
Das im Bundestag verabschiedete Solarpaket 1 bringt erfreuliche Neuerungen im Bereich der Balkonkraftwerke mit sich ☀
✅ Höhere Leistung
Die erlaubte Ausgangsleistung von Kleinanlagen wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Wichtig zu wissen: Die Gesamtleistung der Anlage darf diese Grenze überschreiten - jedoch dürfen nur bis zu 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden.
✅ Vereinfachungen bei der Anmeldung
Bisher war es notwendig, Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren und beim Netzbetreiber anzumelden. Diese Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt nun. Zudem wird die Registrierung auf wenige, einfach einzugebende Daten reduziert und damit entbürokratisiert.
✅ Übergangsweise Duldung von rückwärtsdrehenden Stromzählern
Ein digitaler Stromzähler ist nun keine Voraussetzung mehr bei der Installation von Balkonkraftwerken. Übergangsweise dürfen weiterhin rückwärtsdrehende Stromzähler, die so genannten Ferraris-Zähler genutzt werden.
✅ Einfachere Installation durch den Anschluss über Schukostecker
Künftig soll es möglich sein, den Anschluss eines Balkonkraftwerks mit einem herkömmlichen Schukostecker vorzunehmen. Dies erleichtert die Installation erheblich.
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