GROW Deutschland

GROW Deutschland Bundesverband der Holzsteigen- und Spankorbhersteller. Verein für umweltfreundliche Holzverpackungen e.V.

Eine wichtige persönliche Begegnung in herausfordernden Zeiten. Perfekte Organisation, Themen, Besichtigungen und weitre...
12/05/2026

Eine wichtige persönliche Begegnung in herausfordernden Zeiten. Perfekte Organisation, Themen, Besichtigungen und weitreichende Entscheidungen in freundschaftlichem Miteinander. THX GROW Spain 🇪🇸

35 Jahre GROW im Dienste nachhaltiger Holzverpackungen
10/05/2026

35 Jahre GROW im Dienste nachhaltiger Holzverpackungen

30/04/2026
01/04/2026

Thank you, European Commission, for listening to Woodpack Global.

This week, the Commission released guidance on its Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). The guidance makes clear that wooden pallets actively in use for imports and exports are exempt from reuse requirements. It also exempts custom transport packaging, including wooden pallets and crates, from those reuse requirements.

The EU is the second-largest goods importer globally, tied with China. Without this exemption, pallet manufacturers in the US, Mexico, and elsewhere would be affected. Pallet manufacturers within the EU are also protected for any custom-designed packaging, including pallets designed in Woodpack’s Pallet Design System. This exemption is also critical as €4 trillion worth of goods move within the EU every year.

Two and a half years ago, Woodpack Global began engaging in Brussels to preserve the global supply chain and wooden pallet manufacturers. We were the only ones focused on EU imports and exports of wooden packaging originating from non-EU countries and on the need for a custom-designed exemption for pallets. We are grateful that the co-legislators recognized the importance of wooden pallets and worked with us.

Pallets move the world, and these exemptions ensure that they continue to do so.

Read Guidance here: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_664

26/02/2026

🌳 Im Regulierungs-Wald den Überblick behalten – mit dem HPE an der Seite

Die ist noch nicht vollständig umgesetzt, da rückt bereits das nächste EU-Gesetz in den Fokus: die EU Packaging and Packaging Waste Regulation – .

📅 Ab dem 12. August 2026 kommen erste wesentliche Regelungen zur Anwendung, weitere folgen schrittweise. Wirtschaftsakteure treffen viele, teils unterschiedliche Verpflichtungen.

Aktuell erreichen uns viele offene Fragen:
• Wer gilt als Wirtschaftsakteur?
• Welche Rolle habe ich: Hersteller (Erzeuger, Importeur, Vertreiber), Lieferant, Bevollmächtigter, Fulfilment-Dienstleister, Endvertreiber?
• Welche Verpackungen sind betroffen?
• Wann wird eine Verpackung zu Abfall?
• Ist mein Kunde Erzeuger, wenn seine Marke auf der Verpackung steht?
• Welche Nachweise sind erforderlich?
Und das ist nur ein Ausschnitt der Themen, die Unternehmen und deren Kunden aktuell beschäftigen.

Als Bundesverband begleiten wir unsere Mitglieder intensiv – wie bereits zur EUDR, zuletzt auch mit unserem Podcast.

Zur bieten wir aktuell:
✔️ Hilfestellung zu PPWR-Konformitätserklärungen für Mitglieder
✔️ Einen branchenspezifischen Leitfaden (in Vorbereitung)
✔️ Vortragsreihe „Grundlagen des Abfallrechts“
✔️ Kontinuierliche Updates im HPE-Newsletter
✔️ Fachvorträge auf unseren Verbandstagungen
📍 Nächste Gelegenheit: HPE-Frühjahrstagung in Mainz im Mai. Die Anmeldung ist noch offen. Anmeldelinks werden regelmäßig in unserem HPE-Newsletter veröffentlicht.

➡️ Mit entwickeln wir zudem Konzepte, die Unternehmen helfen, PPWR-Anforderungen zu erfüllen – und gleichzeitig Holzpackmittel und Paletten im Kreislauf halten.
➡️ Mehr Informationen: https://hpecycle.eu/

👉 Gemeinsam als Verband erreichen wir mehr.
*Bild wurde mit KI erstellt.

19/12/2025

‼️EUDR verschoben und angepasst – was bedeutet das für die Lieferkette?

Nachdem das EU-Parlament bereits den Ergebnissen der Trilogverhandlungen vom 10. Dezember 2025 zugestimmt hat, ist mit der gestrigen formalen Annahme durch den Europäischen Rat nun endgültige Rechtssicherheit geschaffen worden. ✅

‼️Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein weiteres Jahr verschoben und inhaltlich angepasst‼️

Nach ihrer formellen Annahme durch den Rat wird die überarbeitete Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und drei Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
🕒 Anwendungsbeginn: Große Marktbeteiligte müssen die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 anwenden.
📝 Sorgfaltserklärung: Künftig sind ausschließlich Erstinverkehrbringer zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung verpflichtet. Der erste nachgelagerte Marktbeteiligte muss lediglich die entsprechenden Referenznummern erfassen.
🆕 Neue Erzeugerkategorie: Einführung der Kategorie „kleine und kleinste Primärerzeuger“. Für diese ist nur noch eine einmalige und vereinfachte Erklärung erforderlich.
🔍 Evaluierung: Die EU-Kommission muss bis spätestens 30. April 2026 die Auswirkungen der Vereinfachungen prüfen und den Verordnungstext gegebenenfalls anpassen.
📚 Anhang I: Der HS-Code „ex 49“ (Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse) wird aus Anhang I gestrichen.

👉 Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/18/deforestation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-the-regulation/?utm_source=brevo&utm_campaign=AUTOMATED%20-%20Alert%20-%20Newsletter&utm_medium=email&utm_id=3318

04/12/2025

Heute ist es soweit – Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission treten zusammen, um die Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 im Rahmen des Trilogs abzuschließen.

Aktuelle -Entwicklung im Überblick:

26. November 2025
➡️ Das Europäische Parlament legte seine Beschlusslage fest.
Erste Einschätzungen: Es mehren sich die Stimmen, dass dieser Beschlusslage gefolgt werden könnte.
Gegenmeinung: Die Kommission möchte möglicherweise weitere Änderungen einbringen – was die Zeitplanung erheblich belasten würde.

4. Dezember 2025 – HEUTE
🔔 Start der entscheidenden Trilog-Verhandlungen.
➡️Ob zusätzliche Anpassungen noch untergebracht werden können, bleibt spannend – knapp wird es in jedem Fall.

16. Dezember 2025
🗳️ Voraussichtliche Abstimmung des Europaparlaments über das Trilog-Ergebnis.

Bis Ende 2025
📜 Veröffentlichung der finalen Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union ist zwingend notwendig, damit der beschlossene Aufschub tatsächlich gültig wird.

Wenn die Verhandlungen scheitern:
Bleibt alles beim Alten. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereitet und evtl. entsprechende Investitionen getätigt haben, könnten dem Jahreswechsel dann gelassener entgegensehen – während andere möglicherweise ihren Weihnachtsurlaub streichen müssen, um kurzfristig gesetzeskonforme Lösungen zu organisieren.

Seid Ihr gut vorbereitet?
➡️ 🎙️ Hört doch mal in unsere EUDR Podcast-Reihe, speziell für HPE-Mitglieder. Die Links findet Ihr im gestrigen HPE-Newsletter.

Wir sind für Nachhaltigkeit mit maßvoller Bürokratie.
26/11/2025

Wir sind für Nachhaltigkeit mit maßvoller Bürokratie.

🔥 Showdown im Straßburger EU-Parlament zur !

Heute gegen 12:30 Uhr hat das Europäische Parlament wichtige Anpassungen am EU-Entwaldungsgesetz (EUDR) beschlossen. 🌳
Mit 402 Stimmen (bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen) wurde eine Reihe von Vereinfachungen und Fristverlängerungen angenommen. Ziel: Unternehmen mehr Zeit und praktikablere Regeln zu geben, um sicherzustellen, dass in der EU vertriebene Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. 🌍

✅ Die wichtigsten Änderungen im Überblick
⏳ Mehr Zeit für Unternehmen
👉 Großen Unternehmen bleibt Zeit bis zum 30. Dezember 2026
👉 Kleine und Kleinstunternehmen bis 30. Juni 2027
Ziel: reibungsloser Übergang + Weiterentwicklung des IT-Systems für elektronische Sorgfaltserklärungen 🖥️

📝 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
👉 Verantwortung für Sorgfaltserklärungen liegt künftig bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen, und nicht bei jenen, die es anschließend weiter vertreiben
👉 Kleine & Kleinst-Primärerzeuger müssen nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben
👉 Überprüfung der Maßnahmen bis spätestens 30. April 2026 vorgesehen 🔍

🚀 Wie geht es weiter?
Das Parlament ist bereit, in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten einzutreten. Diese muss von Parlament und Rat gebilligt und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die endgültige Fassung muss bis Ende 2025 im Amtsblatt veröffentlicht werden – damit der beschlossene Aufschub auch tatsächlich gilt. 📄✔️

21/11/2025

🚨 Der EU-Rat bringt Bewegung in die EUDR
Auch wenn noch nichts endgültig beschlossen ist, hat der EU-Rat gestern sein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EUDR angenommen.

Das bedeutet, mit dem Mandat des Rates wurden eine Reihe von Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen, um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere für kleine und Kleinstunternehmen, weiter zu verringern und eine reibungslose Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen.

Standpunkt des Rates:

📅 Anwendungsfristen
• Mittlere & große Betreiber: ab 30.12.2026
• Kleinst- & Kleinunternehmen: ab 30.06.2027

📝 Sorgfaltspflicht
• Nur Unternehmen, die ein Produkt erstmals in Verkehr bringen, müssen die Sorgfaltserklärung abgeben.
• Nachgelagerte Unternehmen & Händler: keine eigenen Erklärungen, die ersten nachgelagerten Unternehmen müssen die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren und weitergeben.
• Kleinst- & Kleinunternehmen: einmalige vereinfachte Erklärung.

🔍 Vereinfachungsprüfung durch die Kommission
• Bis 30.04.2026 soll eine Prüfung der EUDR und des Verwaltungsaufwands erfolgen, insbesondere für kleine Betreiber.
• Bei Bedarf: Legislativvorschlag als Ergebnis.

➡️ Nächste Schritte
Der Rat startet nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Ziel: endgültige Einigung vor Inkrafttreten der aktuellen EUDR am 30.12.2025.

Sind die geplanten Änderungen ausreichend, um die EUDR praxisnah und umsetzbar zu machen? Diskutiert mit!

Adresse

Hauptstraße 98
Maxdorf
67133

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