29/05/2026
Gut zu wissen !
Das Nivellement – also die Höhenaufnahme des zu bebauenden Grundstücks – gehört eigentlich bereits in den Vorentwurf eines Bauvorhabens. Dennoch wird dieser wichtige Punkt in der Praxis häufig unterschätzt oder sogar ganz vergessen.
Deshalb möchten wir heute ein paar Worte dazu verlieren. 🏡📐
Unserer Ansicht nach sollte ein Nivellement bereits bei der Angebotserstellung bzw. in der Entwurfsplanung selbstverständlich dazugehören. Nur so lassen sich realistische Preise, notwendige Zusatzleistungen und mögliche Mehrkosten zuverlässig ermitteln.
Denn: Es macht einen enormen Unterschied, ob ein ebenes Grundstück vorliegt oder ob auf einem Hanggrundstück gebaut wird.
Zusätzliche Kosten können beispielsweise beim Mutterbodenabtrag, bei Entwässerungsarbeiten oder bei der Gründung entstehen.
Auch die grundsätzliche Frage, ob das gewünschte Bauvorhaben überhaupt wie geplant umgesetzt werden kann, lässt sich ohne Höhenaufnahme oft nicht seriös beantworten.
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⚠️ Vorsicht ist geboten, wenn in Leistungsbeschreibungen Formulierungen wie „es wird von einem ebenen Grundstück ausgegangen“ auftauchen.
In solchen Fällen wurde häufig kein Nivellement erstellt – und genau das kann später zu erheblichen Mehrkosten führen, weil angebotene Leistungen nicht individuell auf das Grundstück abgestimmt wurden.
Die Durchführung eines Nivellements ist leider bei vielen Mitbewerbern immer noch kein Standard.
Wir erstellen bereits in der Angebotsphase standardmäßig ein Nivellement eures Grundstücks.
Präzise Planung von Anfang an schafft Sicherheit – technisch und wirtschaftlich. 💪