28/05/2026
Mehr Technologieoffenheit, gesicherte Förderung, neue Anforderungen: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz bringt Bewegung in die Wärmewende. ♨️
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt und in zentralen Punkten neu ausgerichtet werden. Wichtig dabei: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft – das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
Was sich abzeichnet: Die Wärmewende bleibt ein zentrales Ziel. Moderne, effiziente und klimafreundliche Heiztechnik wird auch künftig eine entscheidende Rolle spielen. Gleichzeitig soll die Auswahl der passenden Heizlösung technologieoffener werden.
Einige zentrale Punkte aus dem Entwurf:
✅ Die Bundesförderung für den Heizungstausch soll bis mindestens Anfang 2029 abgesichert werden.
✅ Die bisherige 65-%-EE-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen soll entfallen.
✅ Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie moderne Gas- und Ölheizungen sollen künftig stärker nebeneinander betrachtet werden können.
✅ Ab 2029 soll die sogenannte Bio-Treppe greifen – mit schrittweise steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe.
✅ Für Mietverhältnisse sind neue Regelungen zur Kostenverteilung vorgesehen, unter anderem bei CO₂-Kosten, Gasnetzentgelten und biogenen Preisbestandteilen.
Was bedeutet das für Eigentümer, Immobilienverwalter, Bauherren und Fachpartner?
Die Auswahlmöglichkeiten werden größer, aber damit auch der Beratungsbedarf.
Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur:
Welche Heizung ist erlaubt?
Sondern vor allem:
Welche Lösung ist langfristig wirtschaftlich, technisch sinnvoll und regulatorisch tragfähig?
Genau hier kommt es auf individuelle Konzepte an. Jedes Gebäude hat andere Voraussetzungen. Deshalb braucht es Lösungen, die Technik, Förderung, Betriebskosten, Versorgungssicherheit und Zukunftsfähigkeit gemeinsam betrachten.