27/07/2026
Die Älteren unter uns werden sich erinnern: Am 1. Januar 2024 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und sorgte vor allem mit der Vorgabe, dass neu installierte Heizungen den Wärmebedarf mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien decken müssen, für Unsicherheit.
Alles, was dazu gesagt und geschrieben wurde (und das war nicht wenig), wandert nun erst einmal ins Archiv.
Denn: Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet – und das kippt die 65%-Anforderung.
👉Das heißt: Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen sind erlaubt.
𝘋𝘪𝘦 𝘸𝘪𝘤𝘩𝘵𝘪𝘨𝘴𝘵𝘦𝘯 𝘕𝘦𝘶𝘦𝘳𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘢𝘶𝘧 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘉𝘭𝘪𝘤𝘬:
✅Wahlfreiheit: Die feste 65%-Quote für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Eigentümer können wieder frei unter Gas-, Öl-, Wärmepumpen- oder Biomasselösungen wählen.
✅ „Bio-Treppe“: Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab dem 1. Januar 2029 schrittweise steigende Mindestanteile an klimafreundlichen Brennstoffen nutzen (2029: 10 %, 2030: 15 %, 2035: 30 %, 2040: 60 %).
✅"Grüngasquote": Ab 2028 müssen Gaslieferanten einen ersten Mindestanteil grüner Gase bereitstellen. Ab 2029 müssen neue Gas- oder Ölheizungen mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Bis 2040 muss die Quote stufenweise bis zu 60 % erhöht werden, je nach Verfügbarkeit.
Für uns gilt heute wie schon 2024: Wir sind der richtige Ansprechpartner rund ums Heizen. Wir beraten individuell, zeigen sinnvolle Möglichkeiten auf und unterstützen dabei, die passende Lösung für eine Immobilie, ob privat oder geschäftlich, zu finden.
Hermann Schulten GmbH
Thüringer Straße 5, 48529 Nordhorn
Telefon: (0 59 21) 99 20 99
Email: [email protected]
www.hermann-schulten.de