Esycon GmbH

Esycon GmbH Du möchtest dein Haus Sanieren oder neu Bauen, vielleicht benötigst du aber auch nur einen unabhängigen Tipp, weil dir jeder etwas anderes erzählt.

Zudem gibt es Förderungen vom Staat, wofür du auch was tun musst - darum geht es auf meiner Seite.

17/02/2022

Heute Mittag wurde vom Wirtschaftsministerium bekannt gegeben, das ab nächste Woche wieder Förderanträge im Bereich der Sanierung zum Effizienzgebäude gestellt werden können.
Die Förderhöhen wurden nicht verändert und bleiben damit auf einem sehr hohen Niveau von 25% - 50%. Einzelmaßnahmen können ebenfalls weiter beantragt werden. Hier liegt der Fördersatz ab 20% für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizflächen oder ab 30% - 45% für die Heizzentrale.
Einen Zusatzbonus von 5% gibt es bei Umsetzung einer Sanierung in mehreren Schritten und bis 15 Jahre, wenn das auf Basis eines Sanierungsfahrplanes (iSfP) umgesetzt wird.
Weitere Informationen im persönlichen Gespräch oder in meiner Förderübersicht.

28/01/2022

Förderstopp seit dem 24.01.2022
Viele meiner Kunden fragen mich ob ihr laufendes Projekt von dem Förderstopp betroffen sind und nun keine Förderung mehr bekommen.
Nein, jedes Projekt welches einen Zuwendungsbescheid erhalten hat, wird gefördert.
Anträge, die sich noch in Prüfung befinden, meistens größere Projekte über 200.000€ Fördersumme, sind davon betroffen und die KfW , bzw. das Bundeswirtschaftsministerium arbeiten an einer Lösung.
Der Stopp betrifft alle Anträge zum Effizienzhaus im Neubau und der Sanierung, für Wohngebäude (WG) oder Nichtwohngebäude (NWG).
Einzelmaßnahmen (EM), z.B. zum Heizungstausch oder Austausch von Fenstern oder Dämmaßnahmen an der Gebäudehülle, können weiterhin beim BAFA beantragt werden.
Derzeit ist nicht klar, wann es weiter geht mit der Effizienzhausförderung und vor allem wie.
Bekannt ist nur, dass das Effizienzhaus 55, im Neubau WG und NWG, raus fällt und zum Neubaustandart erklärt werden soll.
In der Sanierung wird es wohl auch Änerungen geben.

09/03/2020

CO2 Steuer
Ab 2021 wird es eine CO2-Steuer geben!
Die Umsetzungsbestimmungen werden wahrscheinlich erst mit dem neuen GEG (Gebäudeenergiengesetz) in Kraft treten, aber ihr solltet euch darauf vorbereiten.
Da es ja noch keine Umsetzungsbestimmungen gibt, könnte man von den aktuellen CO2 Werten je verbrauchten kWh in der ENEV-Berechnung ausgehen:
244 g/kWh für Erdgas
644 g/kWh für Strom
Hier ist natürlich bisschen technischem Verständnis erforderlich, denn eine Stromdirektheizung verbraucht lediglich in Verbindung mit 1 kWh Strom auch einen Strombezugspreis von aktuell, 0,28 ct kWH , wobei das eine Wärmepumpe mit bis zu 6 oder auch 2 cT/kWh erreichen kann., in Abhängigkeit von ihrem COP und Einsatz einer Photovoltaikanlage.
Da ist eine Sole/Wasser)WP mit Eisspeicher oder Erdsonden eher die bessere Abwahl.
Eine Photovoltaikanlage, also Strom von der Sonne, spart ihnen bis zu 50% ihrer Heizkosten (Batteriespeicher nicht vergessen) einschl. Haushaltsstrom. Hinzu kommt die Möglichkeit der passiven Kühlung und bei Installation auf dem eigenen Dach die Verschattung bei gleichzeitiger Stromproduktion im Sommer.
Aktuell bekommen sie bis zu 35% Förderung und zusätzlich 10%, also bis zu 45% Förderung, wenn sie ihr alte Ölheizung gegen einen Energiewechsel mit regenerativen Energieträger austauschen.
Übrigens gilt für Unternehmen , Wohnungen und alles Andere das GLEICHE!

Gruß Nico Skiba

Guten Morgen, über der GIH (Verband der Gebäudeenergiebrater) hatten wir letzte Woche ein Webinar zu den möglichen Änder...
16/12/2019

Guten Morgen, über der GIH (Verband der Gebäudeenergiebrater) hatten wir letzte Woche ein Webinar zu den möglichen Änderungen zu den Förderprogrammen der und dem bei der energetischen Sanierung.
Es werden diverse Erhöhungen kommen, aber bei der Einzelmaßnahme „Heizungspaket“ werden die reinen Brennwertheizungen nur noch in Verbindung mit regenerativen Energien, also Solar, Wärmepumpe oder Pellets gefördert.
Die Entscheidung soll bis zum Ende des Jahres noch kommen.
Zur Neubauförderung gibt es noch keine Informationen.
Ich melde mich wieder

Heute wurde ein großer Schritt bei der Förderung von energetischen Sanierungen beschlossen. Ab 2020 kann jeder für energ...
15/11/2019

Heute wurde ein großer Schritt bei der Förderung von energetischen Sanierungen beschlossen. Ab 2020 kann jeder für energetische Verbesserungen an seinem „selbst“ genutzten Gebäude oder eigenen Wohnung, die Kosten über 3 Jahre mit 20%, maximal 40.000€ steuerlich geltend machen.
Unsere Leistung als Energieberater für die Beratung und Kontrolle werden dabei mitgefördert.
Demnächst sollen auch die weiteren KfW-Förderprogramme verbessert werden. Z.B wird in dem Programm 431 die durch einen mit 50% gefördert wird.
Ich halte euch auf dem laufenden.

Ihr habt Fragen zur Förderung für eine Sanierung oder den Neubau eines Effizienzgebäudes?www.esycon.de
21/09/2019

Ihr habt Fragen zur Förderung für eine Sanierung oder den Neubau eines Effizienzgebäudes?
www.esycon.de

Bauernhaus wird auf 30 kWh/m2 Primärenergieverbrauch saniert. Die Zusatzkosten zum Erreichen des KfW55-Niveaus, deckt di...
21/09/2019

Bauernhaus wird auf 30 kWh/m2 Primärenergieverbrauch saniert. Die Zusatzkosten zum Erreichen des KfW55-Niveaus, deckt die Förderung von 30.000€ und die zusätzliche Energieeinsparung vollständig ab.
weitere Informationen unter www.esycon.de

Welche Förderung gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden? (Übersicht im Anhang)Als Energieeffizienz...
20/09/2019

Welche Förderung gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden? (Übersicht im Anhang)
Als Energieeffizienzberater ist es meine Aufgabe euch eine optimale Sanierung mit den möglichen Fördermitteln aufzuzeigen. Meine oder die Beratungsleistung des Energieberaters, wird in zwei Förderprogrammen gefördert: in dem Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html;jsessionid=17B78DAB58B9048B23D5F79E334B1D55.2_cid362) erhaltet ihr 60% vom BAFA an Förderung für eine Erstberatung und wenn ihr eine Förderung bei der KfW für den Neubau oder die Sanierung beantragt, könnt ihr für die Baubegleitung 50%, maximal 4.000€ über das Programm www.kfw.de/431 bekommen.
Die eigentliche Sanierung wird über das Kreditprogramm www.kfw.de/151 oder das Zuschussprogramm www.kfw.de/430 mit bis zu 30% gefördert.
Weitere Förderprogramme gibt es bei der KfW für eine Brennstoffzellenheizungen /433, oder beim BAFA für den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Die Aufstellung ist nicht vollständig!

Hallo Freunde, und gleich mein Erster Beitrag:Ein Kunde möchte ein Bauernhaus sanieren und die Außenwände mit einer neue...
16/09/2019

Hallo Freunde, und gleich mein Erster Beitrag:
Ein Kunde möchte ein Bauernhaus sanieren und die Außenwände mit einer neuen verklinkerten Fassade verschönern. Auf meine Frage, ob denn eine Dämmung geplant sei, verneinte er dieses. Die Begründung war dann auch schnell dabei, denn es würde ja viel zu viel kosten und es bringt ja auch nichts.
Folgenden Vergleich habe ich angestellt.
Dazu findet ihr auch eine Grafik im Beitrag!
Im Bestand hat die Ziegelwand einen U-Wert von 1,57 W/m²K, welche damit einen Wärmeverlust von 47,2 W/m² bei -10 °C Außentemperatur hat. Die Oberflächentemperatur der Wand auf der Innenseite, hat dann gerade einmal 13,9 °C erreicht, ist damit unbehaglich kühl (Strahlungswärme).
Durch die Vorklinkerung wird eine kleine Verbesserung auf den U-Wert von 1,15 W/m²K erreicht und der Wärmeverlust sinkt auf 34,5 W/m². Die Oberflächentemperatur steigt auf 15,5 °C bei Minus 10°C Außentemperatur.
Daher mein Vorschlag: Einbau einer Kerndämmung von 12 cm mit WLG 035 und damit Erreichung des U-Wertes von 0,23 W/m²K. Der Wärmeverlust der Wand sinkt auf 6,9 W/m² und die Wand hat innen eine Oberflächentemperatur von 19,1 °C.
Nehmen wir mal an, eine Gasheizung würde 8 Ct/kWh an Kosten verursachen, dann ergibt sich eine Einsparung von 40,3 kWh/m². Daraus werden bei ca. 3.500 Gradtagsstunden im Jahr ganze 11,28 €/m²a an Heizkosteneinsparung.
(gerechnet habe ich: 47,2 – 6,9 = 40,3 W/m² x 3.500 GZh/a : 1.000 (Kilo) x 0,08 €/kWh = 11,28 €/m²a)
Nach heutigen Preisrecherchen würde sich die Dämmung schon im ersten Jahr bezahlt machen, da der Materialpreis (ohne Montage) bei gerade einmal 6,20 €/m² liegt.
Die vorgenannte Sanierungsvariante ist im Rahmen einer Einzelmaßnahme im KfW-Programm 430 oder 152 jedoch noch nicht förderfähig! Dazu müsste die Dämmung noch 3 cm stärker ausgeführt werden, also 15 cm.
Dadurch wird aber die gesamte Maßnahme, einschl. der Verklinkerung mit 10% Zuschuss im KfW-Programm 430 oder Kreditprogramm 152 gefördert werden. Der Mehrpreis der Dämmung sollte nun kaum noch eine Rolle spielen.
Die vorliegende Berechnung ist nur für die beschriebenen Materialien gültig. Bei anderen Materialien oder Wärmeleitgruppen (WLG) weichen die Bauteildicken entsprechend ab.

herzlichen Dank für die vielen likes und Abos.Viele Grüße auch nach Wisconsin.Wenn ihr Fragen habt, so stellt diese gern...
16/09/2019

herzlichen Dank für die vielen likes und Abos.
Viele Grüße auch nach Wisconsin.
Wenn ihr Fragen habt, so stellt diese gerne, ich werde die Antwort dann allen auf diesem Portal zur Verfügung stellen.

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