Creso gGmbH

Creso gGmbH Wohn- und Integrationshilfe, Streetwork und betreute Wohnform

Kooperationspartner:

Die Stadt Potsdam mit dem "Bereich Wohnen und der Wohnungssicherung":

http://www.facebook.com/potsdam.de

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10011206/66476/

[email protected]

Das Jobcenter:

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10011206/66476/

Die GBA (Gesellschaft fir berufliche Ausbildung)

http://www.gbambh.de/Potsdam

und die Kollegen von Wildwuchs (Streetwork Potsdam)

http://www.facebook.com/WildwuchsStreetwork?filter=1

Gesetzesgrundlage:

Achtes Kapitel
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

§ 67 Leistungsberechtigte

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.

§ 68 Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen. (2) Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde. (3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.

§ 69 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die Abgrenzung des Personenkreises nach § 67 sowie über Art und Umfang der Maßnahmen nach § 68 Abs. 1 erlassen.

Adresse

Gartenstraße 42
Potsdam
14482

Allgemeine Information

Unsere offizielle Internetpräsenz: http://www.creso-online.de/

Telefon

0331 70460332

Produkte

Antrag auf Wohnberechtigungsschein:

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10026990/195660/

Antrag auf Grundsicherung im Alter:

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10026990/195660/

Antrag auf Bundeselterngeld

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10031646/195660/

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Creso gGmbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Creso gGmbH senden:

Teilen