05/08/2024
Zuschüsse für Energieberatung sinken zum 07.08.24 um 50% !
Anpassungen in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN zum 07.08.2024
Um trotz sich verändernder haushaltspolitischer Rahmenbedingungen auch zukünftig allen interessierten Förderberechtigten eine geförderte Energieberatung und damit die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ihr Zuhause ermöglichen zu können, sind Anpassungen notwendig und sinnvoll:
Im Zuge der aktuellen Haushaltplanung müssen die Fördersätze bei der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ab dem 07.08.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt.
Zentral ist: Durch die Absenkung können die Programme weitergeführt und damit interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung ermöglicht werden. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen, es gibt keinen Förderstopp.
Auch die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.