15/05/2020
Ziel des Denkmalschutzes ist es, der Gesellschaft ein kulturelles Erbe zu hinterlassen. Die Gebäude sollen den Menschen ihre eigene Geschichte erzählen - wie eine Art lebendiges Bild der Baukunst. Dabei sollen sie nicht nur die Vergangenheit darstellen, sondern auch informieren und mahnen.
1919 stand der Denkmalschutz in Art. 150 erstmals in der Verfassung des Deutschen Reichs: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates.”
Die Schwierigkeit bei Denkmalpflege - beziehungsweise der Modernisierung - ist, widersprüchliche Ziele in Einklang zu bringen. Ein Beispiel: Bei einer energetischen Sanierung steht oftmals die Frage nach der Fassadendämmung im Vordergrund. Soll die Außenfassade im Urzustand bleiben, müssen die Außenwände innenseitig gedämmt werden.
Hersteller haben daran gearbeitet, bauphysikalisch geeignete Systeme für die Innendämmung zu entwickeln. So sind nach der Dämmung keine Probleme mit Schimmel zu befürchten. Bei Fassadendämmung steht oftmals auch eine Fenstererneuerung an - diese müssen aber mit Sorgfalt betrachtet werden.Eine detaillierte Untersuchung der vorhandenen Substanz, das Abwägen und die Auswahl der geeigneten Dämmung sowie die kritische Betrachtung aller Anschlussdetails, sichert schlussendlich den Erhalt des historischen Gebäudes.
Den Denkmalschutz und die bauphysikalischen Ansprüche eines energetisch hochwertigen Fensters in Einklang zu bringen, ist nicht einfach. Unproblematischer gestaltet sich dagegen die Dach- und Kellerdeckendämmung, weil sie außerhalb des sichtbaren Bereichs sind.
Bestimmte Maßnahmen, die dem historischen Gebäude dienen, sind aus der Sicht der Denkmalpflege unumstritten. So auch die Wiederherstellung der Tragfähigkeit von Bauteilen, Ausbesserungen oder Erneuerung der Dacheindeckung und Regenwasserableitung.
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📷 Symbolbild: niklas_hamann / Unsplash