Ihre Datenschutzerklärung
Im Folgenden finden Sie die Textdaten für Ihre persönliche Datenschutzerklärung für Ihre Website gemäß der von
Ihnen getätigten Angaben. Sofern Sie in Ihrer Website einen Eingabe-Editor für Ihre Inhalte nutzen, können Sie den
folgenden Text direkt herauskopieren und dort einfügen. Sofern Sie die Inhalte alternativ als HTML-Quellcode in Ihrem Website integrieren möchten, k
önnen Sie den
anschließend aufgeführten HTML-Quellcode nutzen. Drittanbieter-Tools und Plugins, die ungefragt personenbezogene Daten von Website-Besuchern
speichern und übertragen, benötigen eine Einwilligung. Ein bloßer Hinweis in der Datenschutzerklärung
reicht aus Sicht der Datenschutzbehörden und Gerichte nicht aus. In Ihrem Fall benötigen Sie insbesondere für folgende Tools und Plugins eine Einwilligung:
Google Maps
Eine Einwilligung können Sie zum Beispiel über ein so genanntes Consent-Tool einholen. Wenn Sie
eRecht24-Premium-Nutzer sind können Sie das Consent-Tool von Usercentrics ohne Mehrkosten nutzen:
https://www.e-recht24.de/mitglieder/lp-cookieeinwilligung/. Achten Sie bei der Einbindung des Textes zum Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen
Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO) darauf, dass der zugehörige Text in der
Datenschutzerklärung gegenüber den anderen Informationen besonders hervorgehoben wird, z. Eine Datenübertragung in die Vereinigten Staaten (USA) war bisher zulässig, wenn das Unternehmen, an das
die Daten übertragen werden sollen, nach dem EU-US-Privacy-Shield zertifiziert war. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat das Privacy-Shield-Abkommen aber für unzulässig erklärt. Wenn Sie Dienste oder
Tools von Anbietern aus den USA nutzen und personenbezogene Nutzerdaten übertragen, fragen Sie bitte
direkt bei dem jeweiligen Unternehmen nach, wie auf das EuGH-Urteil reagiert wird, etwa indem die
Unternehmen über die EU-Standardvertragsklausel einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen
Nutzerdaten garantieren. Solange die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist, empfehlen wir Ihnen, für alle
US-Tools auf Ihrer Website eine Einwilligung mit Hilfe eines Consent-Tools einzuholen und in Ihrer
Datenschutzerklärung über die Risiken einer Datenübertragung in die USA informieren. eRecht24 bietet ein
Consent-Tool in Zusammenarbeit mit Usercentrics an. Dort sind die Tools bereits nach
„Einwilligungsbedürftig“ und „Nicht Einwilligungsbedürftig“ unterteilt. Zusätzlich enthält unsere
Datenschutzerklärung einen Passus zur Aufklärung über die datenschutzrechtlichen Risiken in die USA. Wichtig: Bei allen Tools, bei denen bereits Standardvertragsklauseln (SCCs) von den Diensteanbietern
angeboten werden, verweisen wir in dieser Datenschutzerklärung bereits auf die SCCs. Stellen Sie daher
sicher, dass sie SCCs zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter vereinbart wurden (fragen Sie im Zweifel
beim Anbieter nach). Wenn die SCCs für Ihr Vertragsverhältnis mit dem Anbieter nicht vereinbart wurden müssen Sie den Satz „Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EUKommission gestützt. Details finden Sie hier:“ inklusive der dahinterstehenden Links aus der
Datenschutzerklärung entfernen. In diesem Fall wäre die Nutzung des Tools aber höchstwahrscheinlich
DSGVO-widrig. Folgende der von Ihnen ausgewählten Dienstleister übertragen Daten in die USA:
Google Maps