22/05/2026
Ab Mai 2026 gelten in der EU neue Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Dann wird die Energieeffizienz auf einer einheitlichen Skala von A bis G dargestellt — statt wie bisher von A+ bis H.
Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Klasse G bildet die energetisch schlechtesten Gebäude ab.
Wichtig zu wissen: Bestehende Energieausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeit — erst wenn ein neuer Ausweis fällig wird, kommt die neue Skala zum Einsatz.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung über die GEG-Novelle; dadurch kann es zeitlich noch zu Verschiebungen kommen.
Wer sein Haus verkaufen, vermieten oder grundlegend sanieren möchte, sollte die Entwicklung im Blick behalten. Eine PV-Anlage kann die Energiebilanz eines Gebäudes verbessern und sich positiv auswirken, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung im Energieausweis.
Fragen dazu? Wir schauen uns das gemeinsam an.
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— Hille energiesysteme · Horstmar