Markus Herthneck Landschaftsarchitektur

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… Deutschland schafft sich ab …. ganz im Sinne der GRÜNEN …. vielen Dank dafür ….
03/12/2023

… Deutschland schafft sich ab …. ganz im Sinne der GRÜNEN …. vielen Dank dafür ….

Es Läuft einfach in Deutschland!
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Richard Hoff und Söhne GmbH & Co. KG

Betrieb geschlossen
– Der Hintergrund –
Moin,

wir haben unser Geschäft aufgrund der überbordenden Bürokratie eingestellt.

Was die Bürokratie in unserem Betrieb verursacht und warum möglicherweise noch weitere Handwerksunternehmen schließen könnten, erläutern wir im Nachfolgenden:

Nachdem wir die Datenschutzverordnung umgesetzt, die Geschäftsprozesse GoBD-konform installiert hatten, konnten wir Mitarbeiter einstellen, die wir über die ordnungsgemäße Dokumentation der Arbeitszeiten, das Mitführen der Ausweisdokumente und das Nutzungsverbot von Betriebsfahrzeugen für private Zwecke schriftlich unterwiesen.

Weiter mussten wir den Auszubildenden schriftlich erklären, dass sie möglicherweise nicht am Ende der Ausbildung übernommen werden könnten.

Wir erstellten eine Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb und haben für die Mitarbeiter Sicherheitsunterweisungen gehalten und diese dokumentiert. Weiter mussten wir dann explizit darauf hinweisen, dass die MA sich bitte einen Hut bei Sonne aufsetzen sollten und sich mit Sonnenschutz eincremen mussten. Vorsorglich wurden Termine für ärztliche Untersuchungen angeboten und gebucht.

Nun wurde noch schnell ein Ersthelfer, ein Maschinenbeauftragter, ein Datenschutzbeauftragter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Brandschutzbeauftragter ausgewählt, ausgebildet und bestellt. Weiter einige Mitarbeiter schriftlich als Baumaschinenführer eingewiesen, unterrichtet und natürlich schriftlich bestellt.

Bevor wir dann mit unserer Arbeit anfangen konnten, meldeten wir noch schnell bei der GEMA unsere Telefonschleife an, meldeten bei der Künstlersozialkasse Leistungen für unser neues Firmenlogo, unterrichteten die LKW-Fahrer in Sachen Fahrpersonalverordnung und Sozialvorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. Nicht vergessen: Fahrer von LKW mit Ausnahmegenehmigungen bitte alle 3 Monate über die entsprechenden Sonderregeln belehren und dokumentieren. Natürlich waren auch Fahrtenschreiber, sowie Fahrerkarten regelmäßig auszulesen und alles DSGVO-konform dauerhaft zu speichern und vorzuhalten.

Mist: Die Ausnahmegenehmigungen mussten noch beantragt werden: StVZO §70 usw. – kennen wir ja alles…

Musste ebenfalls auf Termin gelegt werden, da es jedes Jahr erneut beantragt werden sollte.

Ganz klar war nicht, was denn nun genau beantragt werden musste; da hatten Zulassungsstelle, LBV-SH, Polizei und BAG leider unterschiedliche Ansichten. Wir suchen uns einfach etwas aus, die Konsequenzen mussten wir ja so oder so tragen.

Noch kurz entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den Transport von Ausbaustoffen bei der zuständigen Behörde angezeigt, alle Mülltonnen auf dem Hof fotografiert und für die Abfallverordnung die Wege vom Abfall des Betriebes aufgeschrieben.

Oh nein, da hatten wir doch die Schulung über die Ladungssicherung vergessen; die BAG findet ja bekanntlich immer etwas, was man falsch gemacht hat. Entsprechendes Bußgeld natürlich inklusive.

Dann kam noch kurz etwas Bürokratisches: Anmeldung und Eintragung beim Transparenzregister, FACTA-Selbstauskunftsmeldung und etliche Zertifikate und Fremdüberwachungsverträge abgeschlossen; denn der Qualifikation von Meistern und Ingenieuren konnte man ja nicht mehr trauen.

Dann noch schnell die Normen für unsere Gewerke durchgearbeitet und die VOB studiert – wir wollten ja in unserem Vertrags- und Vergaberecht fit sein.

So konnten wir dann mal ein Angebot schreiben, denn wir wollten ja schließlich arbeiten und etwas für das Bruttoinlandsprodukt tun.

Mist, wie war es jetzt noch mit der Umsatzsteuerumkehr nach §13b UStG? Das hatte sich ja fortlaufend geändert…�Noch kurz auf die Schlichtungsverfahren, DSGVO und Aufbewahrungsfristen in den Dokumenten und der Homepage hingewiesen, denn das ist ja Pflicht.

Das Tariftreuegesetz galt es zu beachten und einzuhalten, auch für alle Subunternehmer, denn dafür hafteten wir ja auch.

Das Statistische Landesamt fragte mal wieder nach Zahlen und droht mit Strafe, wenn wir nichts melden – leider hatten wir es bis dato noch nicht geschafft in unserem operativen Geschäft tätig zu werden und einfach unserer handwerklichen Arbeit nachzugehen.

Es ging ran an die Baustelle: Kurz noch die Kampfmittelfreigabe abgewartet (das LKA benötigt dafür nur 6 Monate), die Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle erstellt, die Mitarbeiter unterwiesen, einen Verkehrszeichenplan erstellt und eine Verkehrsanordnung beantragt. Leider hatten wir vergessen, dass noch jemand zur RSA-Schulung musste. Das hat der aufmerksame Leser wahrscheinlich gemerkt.

Dann die Schilder aufgestellt: Da war jedoch die neue RSA zwischenzeitlich erschienen; alle Baken und Schranken mussten leider neu, da es eine neue Norm für die Folierung gab.

Natürlich protestierten wieder alle Anwohner, dass ausgerechnet bei ihnen die Straße gesperrt wurde, die ASR war da aber kompromisslos, es sind faktisch immer Straßensperrungen erforderlich.

Vor dem Start waren noch Bodenproben nach LAGA und Ersatzbaustoffverordnung zu nehmen, denn der Boden auf dem unbebauten Acker hätte ja mit organischem Material (TOC) „verseucht“ gewesen sein können.

Danach war dann leider keine Zeit mehr für unsere eigentliche Arbeit….

Und bemerke: Es hat noch kein Gespräch mit dem Steuerberater stattgefunden; aber das Steuerrecht ist sicherlich nicht so kompliziert.

Lohnabrechnung auf dem Bau mit mehr als 20 Lohnarten pro Abrechnung, Spesenbescheinigungen, Hinweise auf innerbetriebliche Altersvorsorge und deren Pflichtteile konnte der dann ja machen. Ist ja dort in Sachen Bürokratie sicherlich alles „easy“.

Keine Garantie für die Vollständigkeit – teilweise ironisch.

Ernste Worte:

Es läuft leider generell etwas sehr schief: Die Bürokratie ist für einen Handwerksbetrieb nicht mehr zu bewältigen; zumindest nicht, wenn man alle Gesetze, Verordnungen und Vorgaben berücksichtigen und vollständig einhalten möchte.

Wir haben versucht die Problematik an die Politik auf Kreis-, Landes- und Bundesebene heranzutragen und bei verschiedenen Treffen Gespräche geführt. Ein Dank gilt hier der Kreishandwerkerschaft NF mit unserer Innung, dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein und dem Zentralverband des deutschen Baugewerbes.

Leider war alles Bemühen ohne Erfolg. Alle reden von Entbürokratisierung – nur es passiert leider nichts.

Daher haben wir uns für die Schließung unseres Betriebes entschieden.

Eine erfolgreiche 99-jährige Firmengeschichte endet damit.

Wir danken allen Geschäftspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihre Familien Hoff

Richard Hoff und Söhne GmbH & Co. KG

23/05/2023

Und das bitte teilen so oft es geht , jetzt muss es doch wirklich der Dümmste begreifen 🙏🙏

15/03/2022

Markus Maier zur Info

Willkommen beim Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V.!

.... ein Konservativer bei den Grünen....
29/10/2020

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Gute Idee ...
07/09/2020

Gute Idee ...

Zweck der Ausschreibung ist die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten sowie die Würdigung von Leistungen und Verdiensten auf den Gebieten einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Versorgung mit Steine- und Erden-Rohstoffen und des Erhaltes nachhaltiger Entwicklungschancen. Zu diesem Zweck v...

Eine echte Alternative zu High Tech .....
29/08/2020

Eine echte Alternative zu High Tech .....

Infos und eine einfache Anleitung zum selbst bauen.

.....  das wird leider immer wieder vergessen ... ohne den Mensch wäre Deutschland zu 85 % eine Waldfläche mit max 20% d...
25/08/2020

..... das wird leider immer wieder vergessen ... ohne den Mensch wäre Deutschland zu 85 % eine Waldfläche mit max 20% der heute vorhandenen Artenvielfalt ..... letztendlich schützen wir jetzt das was überhaupt erst durch den Eingriff der Menschen entstanden ist ....... aber erklär das mal einer den Öko Hardlinern ....

auf Zeit in

Gemeinsames Diskussionspapier von und Gesteinsverbänden

Rohstoffgewinnungsstätten bieten neben hoher Standortvielfalt auch eine hohe Dynamik, die gefährdeten Arten nützt. Dass diese durch das geltende leider nicht gewürdigt bzw. gefördert wird, soll sich gemäß eines gemeinsam von NABU und Gesteinsindustrie erarbeiteten Diskussionspapiers zum Thema „Natur auf Zeit“ ändern. Ziel ist, Artenschutz und Rechtssicherheit für Unternehmen auf sinnvolle Weise zu synchronisieren.

Dass , - und Sandgruben sowie oft letzte Rückzugsorte für stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten bieten, ist längst kein Geheimnis mehr. Sind es doch gerade die dynamischen Prozesse während der , die in früheren, weniger kulturlandschaftlich geprägten Zeiten vielen mittlerweile geschützten Arten natürliche Lebensräume boten. Inzwischen ist dieses Angebot in der Natur rar geworden, wird aber durch die wirtschaftliche Tätigkeit der oberflächennahen Rohstoffgewinnung praktisch nachgestellt. Siedeln sich, von diesen seltenen Sekundärlebensräumen angezogen, nun geschützte Arten in den Gewinnungsarealen an, wird es für die Unternehmen schwierig: Nach geltender Naturschutzgesetzgebung steht die Fortsetzung ihrer Tätigkeit infrage. Da sich allerdings beides bedingt – das wirtschaftliche Handeln und die Attraktivität für die Ansiedlung – könnte eine Korrektur beiden Seiten nützen.

und NABU - haben deshalb gemeinsam ein Diskussionspapier mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu Natur auf Zeit erarbeitet, dem sich mittlerweile neben den Bundes- und Landesverbänden der - und Erdenindustrie auch der NABU Bundesverband und weitere 13 Landesverbände des NABU angeschlossen haben. Naturschutz und Gesteinsindustrie fordern für das Konzept „Natur auf Zeit“ deshalb eine Änderung des Naturschutzrechts. Gemeinsam betonen die beteiligten Verbände in einem gemeinsamen Diskussionspapier den hohen Nutzen, der daraus resultiert. Sie fordern den Gesetzgeber entsprechend auf, im Bundesnaturschutzgesetz Regelungen für die besonderen Lebensräume zu schaffen, die im Zuge der Rohstoffgewinnung vorübergehend entstehen.

Das Diskussionspapier können Sie als PDF ansehen oder herunterladen:

https://www.iste.de/source/Der_ISTE_informiert/2020_Inhalte_Nachrichten/Natur_auf_Zeit/Gemeinsames_Diskussionspapier_Natur_auf_Zeit_in_Rohstoffgewinnungstatten_neu_.pdf

12/07/2020

Global Schwäbische weiht neue Infostelle ein

wird Teil des Geopark-Netzwerks

Schelklingen / Reutlingen, 8. Juli 2020 – Das Listhof in Reutlingen wird eine Infostelle des UNESCO Global Geopark Schwäbische Alb. Am 15. Juli findet die feierliche Einweihung im Listhof statt.
Das Infostellen-Netzwerk des Geoparks umspannt die ganze Schwäbische Alb und wird jetzt weiter ausgebaut. Mit dem Neuzugang Listhof informieren nun insgesamt 28 Infostellen über die Ziele und die Arbeit des Geoparks, darunter Museen, Bildungs- und Naturschutzzentren. Aufgabe des UNESCO Global Geopark Schwäbische Alb ist es, Menschen für Erdgeschichte zu begeistern und das einmalige geologische Erbe sowie den Lebensraum zu erhalten. 2015 verlieh die UNESCO der Schwäbischen Alb das Qualitätssiegel und nahm sie damit in die Liste der bedeutendsten Naturlandschaften der Welt auf.

Als Kompetenzzentrum für Umweltbildung hat der Listhof ein breites pädagogisches Angebot, das auch geologische Themen, wie die Abbaugeschichte von Ölschiefer und Bohnerz beleuchtet. Nicht weit entfernt vom Listhof befand sich im 19. Jahrhundert eine der ersten Ölschieferfabriken. Seit gut 20 Jahren ist der Listhof als gemeinnütziger Verein tätig. Mit jährlich etwa 550 geführten Veranstaltungsgruppen und insgesamt über 15.000 bis 18.000 Besuchern ist der Listhof über Reutlingen hinaus bekannt. Er hat ein Gästehaus mit Schäferwagen und Zeltplatz sowie zahlreiche Gärten mit einem Krabbeltierhaus samt Schmetterlingsvoliere. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein großes Naturschutzgebiet.

„Mit seinem eindrucksvollen Veranstaltungsprogramm macht der Listhof auch Erdgeschichte erlebbar und greifbar. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist ein Kernthema des Geoparks. Deshalb war der Listhof für uns ein Wunschpartner“, sagt Markus (Geopark-Vorsitzender und Erster Landesbeamter Alb-Donau-Kreis). Thomas (Oberbürgermeister Stadt Reutlingen) freut sich: „Das Umweltbildungszentrum Listhof ist ein Besuchermagnet und leistet wertvolle Bildungsarbeit. Durch die Partnerschaft mit dem Geopark kann der Listhof sein geologisches Profil schärfen.“ Hans-Jürgen (Erster Landesbeamter Landkreis Reutlingen) unterstreicht dies: „Der Listhof ist bereits die sechste Geopark-Infostelle im Landkreis Reutlingen. Wir sind stolz, Teil eines UNESCO Global Geoparks zu sein und werden weiter intensiv daran arbeiten, den Geopark regional gut zu verankern.“

Wanderausstellung und Vortrag

Im Rahmen der Einweihung wird Dr. Siegfried (Geopark-Geschäftsführer) mit einem Vortrag in die Geopark-Themen einführen. Noch bis zum 30. Juli kann im Listhof die Geopark-Wanderausstellung „Faszination Erdgeschichte“ besucht werden. Auf Roll-Ups und mit Touch- und Riechobjekten werden die erdgeschichtlichen Phänomene auf der Schwäbischen Alb wirkungsvoll in Szene gesetzt. Seit 2018 ist die Wanderausstellung im Ländle unterwegs.

Infostellen und Geopoint im Landkreis

Weitere Infostellen in Landkreis Reutlingen sind das Biosphärenzentrum ( ), die Bärenhöhle/Nebelhöhle ( ), die Entdeckerwelt (Bad- ), das Albgold-Kundenzentrum mit Kräutergarten ( ) und das Zentrum für Natur/Umwelt und Tourismus im Münsinger Bahnhof. Mit der Falkensteiner Höhle gibt es im Landkreis Reutlingen auch einen Geopoint. Geopoints kennzeichnen Geotope oder Objekte von erdgeschichtlich herausragender Bedeutung.

Fototext: Umweltbildung am Listhof nun auch gemeinsam mit dem UNESCO Geopark Schwäbische Alb.
Fotoquelle: Listhof Reutlingen

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Reinbeckstrasse 3a
Stuttgart
70565

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Montag 06:00 - 22:00
Dienstag 06:00 - 22:00
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