21/08/2026
Was sich mit dem GModG verändert
Die Anforderungen an die Wärmeversorgung entwickeln sich weiter und damit auch die Möglichkeiten für Eigentümer und Betreiber von Heizungsanlagen.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bleibt die Wärmeversorgung flexibel. Besonders interessant für alle, die mit Flüssiggas heizen: Bestehende Flüssiggasheizungen können weiterhin genutzt werden. Gleichzeitig steigt die Bedeutung erneuerbarer Brennstoffe für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung.
🌱 Eine interessante Perspektive bietet Bio-Flüssiggas.
Es kann in bestehenden Flüssiggasheizungen eingesetzt werden, ohne dass dafür eine technische Umrüstung der Anlage erforderlich ist. Damit lässt sich die bestehende Infrastruktur weiter nutzen und gleichzeitig der Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Auch bei SCHARR ist Bio-Flüssiggas verfügbar und kann von unseren Kunden eingesetzt werden.
Was bedeutet das konkret?
✅ Flüssiggas bleibt eine mögliche Wärmeoption
✅ Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin genutzt werden
✅ Der Einsatz erneuerbarer Brennstoffe gewinnt an Bedeutung
✅ Bio-Flüssiggas ermöglicht eine schrittweise Ausrichtung auf eine modernere Wärmeversorgung
✅ Bestehende Infrastruktur kann weiterhin genutzt werden
👉 Wir beraten Sie gerne rund um Flüssiggas, Bio-Flüssiggas und eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung.