16/02/2024
Update – Update - Update
🌟 Bald verfügbar: Neue Förderungen für Heizungsanlagen!
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass ab dem Jahr 2024 neue Förderungen für Heizungsanlagen verfügbar sein werden! Die Förderungen werden stufenweise eingeführt, und erste Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.
Die unterstützten Heizungstypen umfassen unter anderem Luft-Wärmepumpen, Sole-Wärmepumpen, Pelletheizungen, Stückholzheizungen, Hackgutheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Wärmenetze.
Für die Antragstellung als selbstnutzender Eigentümer benötigen Sie einen Grundbuchauszug, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls einen Einkommensnachweis der letzten zwei Jahre für den Einkommensbonus.
Vor der Antragstellung durch den Zuschussempfänger muss ein Fachhandwerker oder ein bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag im KfW-Portal durchführen. Erst danach kann der Zuschussempfänger den Antrag fortsetzen.
Nach Durchführung der Maßnahme Heizungstausch muss wiederum der Fachhandwerker oder der bevollmächtigte Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung nach Durchführung im KfW-Portal vornehmen.
Bleiben Sie dran für weitere Informationen! 🏠💡
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-Brennwert