28/08/2025
Das “Erweiterte Kurzgutachten” erweist sich als Produkt ohne Sinnhaftigkeit.
Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Auftraggebern zu Fahrzeugen mit einem Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert über 1 Mio. €. Dazu werden uns alle eingereichten Dokumente übersendet. Dabei fiel mehrfach auf, dass für Fahrzeuge im siebenstelligen Bereich sogenannte “Erweiterte Kurzgutachten” erstellt wurden. Diese entsprechen nach unserer Erfahrung dem umgangssprachlichen “Kurzgutachten”. Sie enthalten weder Informationen zum Fahrzeug, zur Historie noch zu weiteren wertrelevanten Faktoren. Der einzige erkennbare Unterschied: statt 10 werden 20 Lichtbilder angehängt – bei gleichzeitig höherer Rechnung. Alle relevanten Fahrzeugdaten fehlen, ebenso wichtige Nummern für eine sachgerechte Bewertung.
Besonders gravierend ist ein Fall zum Ferrari “LaFerrari” im mittleren Millionenwert, bei dem ebenfalls nur ein „Erweitertes Kurzgutachten“ vorlag.
Nach unserer Einschätzung weist dieses Produkt nicht die Merkmale von Kompetenz auf, die mit der Bezeichnung „Sachverständiger“ verbunden werden. Wir lehnen es daher ausdrücklich ab.
Für Fahrzeuge bis 75.000 € erstellen wir Kurzgutachten oder Vollgutachten, empfehlen aber in jedem Fall ein Vollgutachten, um Beweismittel zu sichern. Über einem Marktwert von 75.000 € fertigen wir grundsätzlich kein Kurzgutachten, da Auftraggeber bzw. Besitzer langfristig oder im (Haftpflicht-)Schadenfall keinen Nutzen davon haben. Die genannten Werte sind grobe Richtlinien. Die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit des Produkts liegt beim Sachverständigen.
Zur Kompetenz eines Gutachters gehört auch, Aufträge abzulehnen, wenn die Sachlage nicht seinen Fähigkeiten entspricht.