29/07/2022
Seit gestern greift schrittweise die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Rahmen einer Sanierung gilt für die Beantragung von Fördergeldern innerhalb der Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) eine Übergangsregelung bis einschließlich 14.8.2022 für Anträge von Einzelmaßnahmen beim BAFA.
Ab dem 15.8.2022 gibt es starke Änderungen der Förderkonditionen im Programm BEG EM:
- Unter anderem eine Absenkung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen (z. B. Förderung von Wärmepumpen nur noch bis maximal 40%)
- Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen (auch Renewable-Ready, Gas-Hybridheizungen)
- Einführung eines Heizungstausch-Bonus (10%) für den Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gegen regenerative Heizsysteme
Stellen Sie bis einschließlich 14.8.2022 24:00 Uhr Ihren Antrag direkt beim BAFA und profitieren Sie noch von den höheren Fördermöglichkeiten.
Aktuelle Informationen finden Sie immer hier: www.buderus.de/beg