06/01/2023
‼️Wichtiger aktueller Hinweis zur Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen‼️
Nach aktuellem Stand wird es zum 01. Januar 2023 Änderungen der Fördervoraussetzungen für Luft-Luft-Wärmepumpen im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen" (BEG EM) geben.
Zu diesem Stichtag läuft eine Übergangsfrist ab. Danach müssen grundsätzlich alle Wärmepumpen zusätzliche Anforderungen an die Netzdienlichkeit (nachzuweisen z. B. über die Standards „SG-Ready“ oder „VHP-Ready“) erfüllen und zudem alle erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen. Für die Erfüllung des SG-Ready Standards ist jedoch die Erzeugung und Speicherung von Warmwasser notwendig. Dies ist für alle luftgeführten Wärmepumpen nicht darstellbar. Seitens des BAfA gibt es keine Information, wie diese Anforderung zu erfüllen ist. Der FGK-Verband hat einen alternativen Vorschlag bezüglich der Erfüllung der Netzdienlichkeit für Luft/Luft-Wärmepumpen ausgearbeitet und an das BAfA gesendet. Bisher hat sich das BAfA nicht dazu geäußert.
❌Was bedeutet das für die Förderfähigkeit der Produkte?❌
Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, Warmwasser zu erzeugen und zu speichern, können alle luftgeführten Wärmepumpen den SG-Ready-Standard nicht erfüllen. Sollte es seitens des BAfA keine Änderung daran geben, kann ab 01. Januar 2023 keine Förderung mehr für diese Produkte beantragt werden.
❌Was passiert, wenn es eine Änderung an der BEG EM gibt?❌
Sollte eine alternative Form der Netzdienlichkeit (wie z. B. vom FGK vorgeschlagen) vom BAfA akzeptiert werden, so werden die meisten der bisher geförderten Luft-Luft-Wärmepumpen diese Anforderung erfüllen können. Auch die Erfassung der Wärmemengen wird möglich sein. Die Geräte wären dann weiterhin förderfähig. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Maßnahmen notwendig werden können. Ob es zu dieser Änderung kommt, ist derzeit vollkommen unklar.