28/10/2026
Ab 70 kW wird automatische Lichtsteuerung Pflicht. Bisher lag die Grenze bei 290 kW.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das GEG abgelöst. Für Nichtwohngebäude gilt § 56 GModG ab dem 1. Januar 2027.
Betroffen ist jedes Nichtwohngebäude, in dem eine einzelne Heizungs-, Klima-, Lüftungs- oder kombinierte Anlage mehr als 70 kW Nennleistung hat.
Es zählt die einzelne Anlage, nicht die Summe aller Anlagen. Damit fallen deutlich mehr Industriehallen unter die Regel als bisher.
Bis zum 31.12.2029 verlangt § 56:
→ eine automatische Beleuchtungssteuerung
→ eine Verbrauchserfassung mit offener, frei konfigurierbarer Schnittstelle
→ im Regelfall Belegungserkennung und Zonierung
Eine einfache Präsenzschaltung erfüllt die Pflicht zur Steuerung. Zur Verbrauchserfassung trägt sie nichts bei. Wer jetzt Leuchten einbaut, die weder dimmbar noch digital adressierbar sind, muss unter Umständen vor Ablauf der Frist noch einmal nachrüsten.
Deshalb planen wir LED-Sanierungen dimmbar, adressierbar und mit offenen Schnittstellen, mit Verbrauchserfassung je Zone. Im Beleuchtungscontracting geht das ohne eigene Vorabinvestition.
Ob Ihr Gebäude betroffen ist, klärt eine Prüfung am konkreten Objekt.
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